4,80 Euro pro Impfstoff-Verordnung

„Ein Vial pro Rezept geht ans Rechenzentrum“ APOTHEKE ADHOC, 23.04.2021 10:57 Uhr

Keine automatische Abrechnung: Weil die Impfstoffrezepte manuell ausgezählt werden müssen, nimmt das ARZ Haan 4,80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Verordnung. Foto: ARZ Haan
Berlin - 

6,58 Euro Vergütung gibt es pro Vial Corona-Impfstoff – ordert oder erhält eine Praxis nicht allzu viele davon, geht aber ein darstellbarer Teil für die Abrechnung drauf. Denn zumindest ARZ Haan nimmt pro Verordnung eine Bearbeitungsgebühr von 4,80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Das geht aus einer gestern versandten Kundeninformation hervor, die APOTHEKE ADHOC vorliegt.

Beim ARZ Haan werden die Impfstoffrezepte nicht automatisiert verarbeitet, sondern manuell abgerechnet – und den zusätzlichen Aufwand lässt sich das Rechenzentrum vergüten. In einer sechsseitigen Anleitung hat das ARZ Haan am Donnerstag seine Kunden noch einmal die richtige Ausfertigung der Verordnungen eingewiesen, von der Ausfüllanleitung bis zu den unterschiedlichen PZN. Nebenbei verkündet das Rechenzentrum dabei, dass es pro Beleg 4,80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Bearbeitungsgebühr erhält. „Das ist auf der dritten Seite unter einem Bild fast versteckt“, sagt Elektra Rigos-Neumann, Inhaberin der Bahnhof Apotheke in Herne.

Für Rigos-Neumann ist es eines der vielen kleinen Ärgernisse, mit denen sich Apotheken derzeit herumschlagen müssen – kein Skandal, aber „man sieht mal wieder, wie wenig die Arbeit der Apotheken honoriert wird und wie schlecht das für uns ausgehandelt wurde“, sagt sie. Dem Rechenzentrum wolle sie gar keinen Vorwurf machen, weil sie nicht beurteilen könne, wie viel Arbeit letztlich wirklich hinter der manuellen Abrechnung steckt. „Ich kann das nicht abschätzen, es wird bestimmt kein Wucher sein.“

Doch es zeige einmal mehr, dass die Impfstoffverteilung mit heißer Nadel gestrickt wurde. „Wenn wir nochmal 5 Euro pro Rezept ans Rechenzentrum abführen, dann müssten wir eigentlich pro Vial mehr bekommen oder der Botendienst müsste uns vergütet werden. Man liefert das aus, muss sich jede Woche neu einarbeiten und dann müssen wir noch Inkasso für den Großhandel machen. Das frisst schon Ressourcen. Das sind alles so Sachen, die in der Kürze der Zeit hinten runterfallen.“ Sie habe bereits überlegt, die Info auch an Verband und Kammer weiterzuleiten – doch das sei nur wieder Aufwand ohne Ertrag. „Da kriege ich am Ende bloß wieder eine Form-Mail, dass mein Anliegen zur Kenntnis genommen wurde und es ändert sich dann doch nichts. Da ärgere ich mich am Ende mehr über die Antwort als das Problem an sich.“

Wie groß das Problem überhaupt ist – also in welchem Verhältnis ein Teil der Vergütung für die Bearbeitung ans Rechenzentrum abfließt – lässt sich dabei ja noch nicht mal sagen. Generell gilt: Je mehr Vials pro Rezept, desto geringer der Anteil. „Ein Vial pro Rezept geht ans Rechenzentrum, je mehr Vials man pro Rezept hat, desto weniger fällt es ins Gewicht“, sagt Rigos-Neumann. Tendenziell sollte sich das Problem also verringern, doch vor allem in der ersten Monatsabrechnung dürfte es sich bemerkbar machen: Sie selbst habe mehrere Verordnungen über lediglich zwei Fläschchen gehabt. „Wenn man da nur zwei Vials auf dem Rezept hat, weiß man gar nicht, ob sich das überhaupt lohnt. Aber gemacht werden muss es natürlich trotzdem.“

Immerhin besteht die Hoffnung, dass die Vergütung doch noch erhöht werden könnte: Bis zum 17. Mai muss die Abda gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Zahlen vorlegen. An die Landesapothekerkammern und -verbände wurde bereits ein Fragenkatalog geschickt. Diese sollen den Aufwand nach Arbeitsschritten und minutengenau beziffern. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte am Dienstag eingeräumt, dass die Vergütung aus ihrer Sicht zu niedrig angesetzt ist. Grund sei die Debatte über das Honorar für die Verteilung von FFP2-Masken gewesen, die die Verhandlungen deutlich erschwert hätten. Sie sei aber zuversichtlich, bis zum 17. Mai noch stichhaltige Argumente für eine Erhöhung liefern zu können.

Der Großhandel erhält bis zum 9. Mai je kühlpflichtiger Durchstechflasche: 9,65 Euro (netto) zuzüglich 1,65 Euro (netto) für das Impfzubehör. In der Gesamtsumme sind es 11,30 Euro (netto) je Vial. Die Großhändler erhalten pro Ultratiefkühl-Vial 11,55 Euro (netto) plus die 1,65 Euro (netto) für das Impfzubehör. In der Gesamtsumme sind es somit 13,20 Euro (netto). Die Gesamtvergütung von Apotheke und Großhandel beläuft sich bei kühlpflichtigen Vials somit auf 21,28 Euro (brutto) und bei ultratiefkühlpflichtigen Vials auf 23,54 Euro (brutto). Ab dem 10. Mai ergeben sich durch die neue Großhandelspauschale einheitliche Summen von 17,59 Euro (brutto) je abgegebener Durchstechflasche.