Rezeptdaten

Weichert will keinen Kompromiss Alexander Müller, 14.11.2013 10:11 Uhr

Trotz Gerichtsbeschluss: Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert hält an seiner Kritik am Rezeptdatenhandel fest. Foto: ULD
Berlin - 

Schleswig-Holsteins Datenschützer Dr. Thilo Weichert will die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein nicht hinnehmen. „Ich bleibe bei meiner Kritik. Diese wurde von Gericht überhaupt nicht inhaltlich erörtert“, so Weichert. Das Gericht hat ihm verboten, die Datenlieferungen des Rechenzentrums VSA öffentlich als illegal zu bezeichnen.

Er sei in jeder Hinsicht enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts, sagte Weichert. „Dies gilt einmal für die Aussagen zum Äußerungsrecht von Datenschutzaufsichtsbehörden. Besonders ärgerlich ist, dass sich das Gericht weigerte, sich zur grundlegenden rechtlichen Frage auch nur zu äußern“, so der Datenschützer.

Weichert hatte wiederholt gegenüber Medien die Auffassung vertreten, die VSA gebe unzureichend verschlüsselte Daten weiter. Weil er die vom Rechenzentrum geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, kam es zum Gerichtsverfahren.

Die Richter in Schleswig gaben der VSA recht: Weichert habe seine Behauptungen nicht fundieren können. Außerdem sei seine Behörde gar nicht zuständig. Die Datenschützer in Bayern hätten die Datenverarbeitung der VSA geprüft und nicht beanstandet, so die Richter.

Weichert wird den Beschluss nicht akzeptieren: Seine Behörde, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), werde Beschwerde einlegen, sagte er. Dazu hat Weichert zwei Wochen Zeit.

Die Frage der Datenweitergabe von Apothekenrechenzentren bewerten die Datenschützer unterschiedlich. Weichert kritisiert diese Meinungsvielfalt. „Es gibt eine bundesweit einheitliche Regelung: Paragraph 300 SGB V. Es gibt aber leider keine einheitliche Praxis und auch keine einheitliche Praxis der Aufsichtsbehörden. Das ist sehr zu bedauern.“

Die Datenschützer der Länder treffen sich halbjährlich im sogenannten Düsseldorfer Kreis. Auch die Apothekenrechenzentren waren dort schon Thema: Beim Treffen Ende Februar konnte in der Frage der Datenweitergabe jedoch keine Einigung erzielt werden. „Es geht nicht um einen Kompromiss, sondern um eine nötige Rechtsklärung, die es hoffentlich bald geben wird“, so Weichert.

Neben Weichert plädiert auch die Berliner Behörde für eine strenge Auslegung des Sozialgesetzbuchs. Der Datenschutzbeauftragte der Hauptstadt, Dr. Alexander Dix, hatte die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheker (RBA) aufgefordert, die Daten besser zu verschlüsseln.

In Bayern und Hessen haben die Rechenzentren VSA und ARZ Darmstadt dagegen keine Probleme mit der Aufsicht. Nach einigen Anpassungen bei der Verschlüsselung sind die Datenschützer mit der Datenweitergabe einverstanden. In Nordrhein-Westfalen diskutiert das ARZ Haan noch mit der Behörde. Die zwischenzeitlich aufgeheizte Debatte hatte sich zuletzt aber merklich entspannt.