Kontrazeptiva

Cerazette/Yvette: Schadenersatz für Ratiopharm Patrick Hollstein, 08.05.2014 17:34 Uhr

Schadenersatz für Ratiopharm: Das Bundespatentgericht hat das Schutzzertifikat für Cerazette für nichtig erklärt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Babette, Desirette, Simonette, Tevanette: Generika zu Cerazette gibt es viele. Am 12. Dezember 2012 endete der Schutz für den Wirkstoff Desogestrel. Ratiopharm hatte den Originalhersteller MSD aber schon vier Monate vorher angegriffen. Zu Recht, wie das Bundespatentgericht jetzt feststellte: Die Münchener Richter erklärten das ergänzende Schutzzertifikat für ungültig.

Cerazette ist in Deutschland seit November 1999 zugelassen. Ursprünglich von Organon entwickelt, war das Produkt erst von Essex gekauft und dann mit dem neuen Eigentümer von MSD übernommen worden. Mit einem ergänzenden Schutzzertifikat war der Patentschutz ab Ende 2011 um ein Jahr verlängert worden.

Ratiopharm stellte sich auf den Standpunkt, dass dieser zusätzliche Schutz zu Unrecht erteilt wurde und klagte im September 2012 auf Nichtigkeit. Später stoppte der Originalhersteller vorübergehend den Vertrieb per einstweiliger Verfügung: Da die Nichtigkeitsklage sehr spät eingereicht worden sei, müsse Ratiopharm nachweisen, dass das Schutzzertifikat nicht hätte erteilt werden dürfen, entschied das Landgericht Düsseldorf.

Mit dem Urteil des Bundespatentgerichts kommen jetzt Schadenersatzforderungen auf MSD zu. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.