Apotheken-A

DAV: Konfrontation ist unausweichlich APOTHEKE ADHOC, 15.01.2013 12:43 Uhr

Kampf um das A: Der Deutsche Apothekerverband zieht gegen Zur Rose vor Gericht. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Versandapotheke Zur Rose hat die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) gesetzte Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verstreichen lassen. „Dies bedeutet, dass eine Konfrontation unausweichlich ist“, sagt ein DAV-Sprecher. Man habe daher „umgehend weitere Maßnahmen ergriffen und eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit der gerichtlichen und vollumfänglichen Durchsetzung seiner Ansprüche gegen die Zur Rose Apotheke beauftragt“.

Bei Zur Rose wollte man sich auf Nachfrage nicht zu den Gründen und zum weiteren Vorgehen äußern. Die Versandapotheke und ihr Marketing-Dienstleister hatten das Apotheken-A auf Werbematerialien verwendet und unter anderem auf Bannern in den dm-Filialen abgedruckt.

Der DAV lässt nach eigenen Angaben auch rechtliche Schritte gegen die Drogeriekette prüfen. Bei dm ist man derweil mit dem Start zufrieden: „Wir freuen uns sehr, dass die Umstellung zum Jahreswechsel auf unseren neuen Apotheken-Kooperationspartner 'Zur Rose' in den Filialen einwandfrei verlaufen ist.“

Alle dm-Märkte seien mit Informationsmaterial bestückt, und die bundesweit rund 800 Pharma Punkte seien seit 7. Januar in Betrieb.

Abholen können die Kunden die Bestellungen übrigens in 1350 dm-Märkten erfolgen, da alle Filialen den Pick-up-Service anbieten. „Mit der Apotheke 'Zur Rose' haben wir einen Vertriebspartner gefunden, der zuverlässige und hochwertige Apothekenleistungen anbietet – einen Service, den wir als sinnvolle Ergänzung unseres Angebots für die dm-Kunden ansehen.“