Lieferengpässe

AOK: Generikalobby rechnet Rabattverträge schlecht APOTHEKE ADHOC, 29.11.2019 15:13 Uhr

Weil die AOK auf einen Vergleichsvorschlag des Herstellers einging, hat sie laut Sozialgericht Aachen alle Ansprüche verwirkt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die AOK Baden-Württemberg hat im Streit um den Zusammenhang von Rabattverträgen und Lieferengpässen nachgelegt: Die Kasse meldet sich mit einer Schelte gegen Pro Generika zu Wort und wirft der „Generikalobby“ vor, das Rabattvertragssystem mutwillig schlechtzurechnen. Tatsächlich seien Arzneimittelengpässe aber vor allem dann gefährlich, wenn keine gleichwertigen Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen.

Ohne Pro Generika ein einziges Mal namentlich zu nennen konstatiert die AOK, dass die Feststellung des Verbandes „einigermaßen bemerkenswert“ sei: Noch 2014 habe „die Lobby“ ihre jetzige These öffentlich als Mythos bezeichnet. Am Dienstag hatte Pro Generika eine Studie veröffentlicht, derzufolge es einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Lieferproblemen und Exklusivverträgen gibt. Datengrundlage waren die in den Rechenzentren gesammelten Abrechnungsdaten zu Lasten der GKV aus dem Jahr 2017. Erfasst wurden die Verordnungen, in denen in der Apotheke unter Angabe der Sonder-PZN „Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel“ ein anderes, aut-idem-konformes Arzneimittel geliefert wurde. Nicht einbezogen sind die Fälle, in denen gar kein Arzneimittel abgegeben wurde.

Demnach lag die Quote der mit Nichtverfügbarkeitskennzeichen abgerechneten Rezepte unter Exklusivverträgen bei circa 1,5 Prozent. Bei Wirkstoffen mit zwei oder drei Rabattpartnern waren es 0,5 Prozent, genauso wie bei Verträgen mit mehr Herstellern. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen waren gering, allerdings zeigt sich, dass bei den AOKen nach wie vor viele Exklusivverträge existieren, während etwa die Ersatzkassen häufiger mehrere Partner unter Vertrag nehmen.

Die AOK Baden-Württemberg sieht darin keine validen Ergebnisse. „Lässt sich mit solchen Zahlen nachweisen, dass Rabattverträge Versorgungssicherheit gefährden?“, fragt er. „Wohl kaum.“ Stattdessen würden die Ergebnisse zeigen, „dass die Generikalobby ein selbstverschuldetes, globales Problem für die öffentliche Diskussion in Deutschland mit einem marginalen Anteil von 4 Prozent des weltweiten Generikamarktes zur letztlichen Forderung nach mehr Geld nutzt“.

Stattdessen führt die AOK eine von Argumenten an, die sie „gegen die von der Lobby geforderten, zwingenden Mehrfachvergabe“ für überzeugend befindet: So könnten Großkonzerne bei der Mehrfachvergabe ihren Marktanteil durch Marketingmaßnahmen beeinflussen. Die verpflichtende Mehrfachvergabe begünstige darüber hinaus taktisches Bieten, da die zu gewährenden Rabatte bei mehreren Zuschlagsgewinnern sinken. Den heimischen Mittelständlern schade die Mehrfachvergabe. Sie verlören ihre Planungssicherheit – weswegen die wahren Gewinner Großkonzerne seien.

Außerdem verweist die AOK auf die Lohnherstellung: Die „ist bei europäischen Generikaanbietern die Regel“. So fänden sich unter 193 in Europa tätigen Herstellern nur 11 meist kleinere, die tatsächlich für sich selbst produzieren. Von den Arzneimitteln zu 230 generischen Wirkstoffen wiederum würden 93 Prozent in der EU ausschließlich über Lohnhersteller produziert. „Die meisten pharmazeutischen Unternehmer in Deutschland haben noch nie ein Arzneimittel selbst hergestellt“, so die AOK. „Ein Mehrpartnermodell bedeutet daher nur im Ausnahmefall, dass die Produktion auf mehrere Schultern verteilt werden kann.“

Resultat wäre demnach zusammengefasst, dass eine generelle Mehrfachvergabe kleinere Anbieter zugunsten von Großkonzernen aus dem Markt drängen und dadurch Anbieteroligopole entstehen würden. „Ein Vorteil für die Versorgungssicherheit wäre damit gerade nicht verbunden“, so der Kassenverband. In Wirklichkeit wolle „die Generikalobby“ die Aufmerksamkeit nur von der Verantwortung der Generikahersteller ablenken. Die Gegenvorschläge der AOK: Engpässe bereits dann, wenn sie absehbar sind, für eine zentrale Stelle transparent werden und pharmazeutische Unternehmen zur Vorratshaltung verpflichtet werden.