Schnittstellen

E-Rezept-Verordnung nicht mehr vor der Wahl Tobias Lau, 01.09.2021 10:14 Uhr

Die Anbieter von Vor-Ort-Apotheken-Plattformen warten noch auf die Spielregeln für die E-Rezept-App. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Anbieter von Vor-Ort-Apotheken-Plattformen warten noch auf die Spielregeln: Welche Daten sie aus der E-Rezept-App der Gematik importieren dürfen, muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch mit einer eigenen Rechtsverordnung zum Digitale-Versorgung-und-Patientendatenschutzgesetz (DVPMG) festlegen. Die war eigentlich schon im Juni oder Juli erwartet worden – doch es wird wohl noch dauern. Die Anbieter von Vor-Ort-Apotheken-Plattformen warten noch auf die Spielregeln: Welche Daten sie aus der E-Rezept-App der Gematik importieren dürfen, muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch mit einer eigenen Rechtsverordnung zum Digitale-Versorgung-und-Patientendatenschutzgesetz (DVPMG) festlegen. Die war eigentlich schon im Juni oder Juli erwartet worden – doch es wird wohl noch dauern.

Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC will das BMG die Rechtsverordnung zum DVPMG nicht mehr vor der Bundestagswahl am 26. September veröffentlichen. Das würde konkret heißen: Plattformen wie gesund.de hätten weniger als ein Quartal Zeit, um entscheidende Weichenstellungen für ihre Geschäftsmodelle vorzunehmen – das alles unter der Prämisse, dass es bei der Einführung des verpflichtenden E-Rezept zum 1. Januar bleibt.

Der zu veröffentlichenden Rechtsverordnung wird große Bedeutung für die Wettbewerbschancen von Vor-Ort-Apotheken-Plattformen wie gesund.de oder ihreapotheken.de zugeschrieben, denn von Werbung und Empfehlungen bis zur weiteren Optimierung der Services spielt eine zentrale Rolle, welche Daten die Plattformbetreiber nutzen dürfen und können. Denkbar ist, dass lediglich der Token als Zugangscode zum eigentlichen Rezept gezogen werden darf, der komplette Datensatz inklusive Verordnungs- und Patientendaten – oder aber alle Abstufungen dazwischen.

Mit weniger Spannung wird die Rechtsverordnung hingegen in Heerlen erwartet: Die Plattform von DocMorris wird nach Aussage von Deutschlandchef Walter Hess von der Rechtsverordnung gar nicht betroffen sein. Denn DocMorris ist formal eine echte Apotheke und damit direkt an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen, mit den entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten. Plattformen wie gesund.de werden hingegen von Konsortien aus mehreren Unternehmen in der Vor-Ort-Apotheken-Branche betrieben – Träger sind aber eben keine „echten“ Apotheken.