Corona-Impfempfehlungen

Stiko: Neue Impfintervalle, neue Risikogruppen Alexandra Negt, 28.01.2021 16:53 Uhr

Die Stiko hat die Impfempfehlungen angepasst. Neben einer Altersgrenze für den Vektoren-Impfstoff von AstraZeneca wurden auch mögliche Risikofaktoren konkretisiert. Foto: Billion Photos/shutterstock.com
Berlin - 

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat die bisher geltenden Impfempfehlungen überarbeitet. Allen Neuerungen voran wurde festgehalten, dass der Vektorimpfstoff von AstraZeneca vorerst nur bei Menschen zwischen 18 und 64 Jahre angewendet werden soll. Zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren liegen aktuell keine ausreichenden Daten vor.

Die Stiko hat die zweite Änderung der Impfempfehlungen vorgenommen. Sehr wichtig dabei ist die aktuell angegebene Altersgrenze für den Einsatz des Vektorimpfstoffes von AstraZeneca. Dieser soll vorerst nur bei Menschen zwischen 18 und 64 Jahre angewendet werden. Zu lückenhaft seien die aktuell vorliegenden Daten bezüglich der Altersklasse 65+. Somit bleiben für alle Impfberechtigten über 64 weiterhin nur die beiden mRNA-Impfstoffe als Option. Die vorliegenden Studiendaten sollen fortlaufend geprüft werden. Die Vakzine soll voraussichtlich am Freitag in der EU zugelassen werden.

In den Zulassungsstudien des Vektor-basierten Impfstoffs AZD1222 wurde in der Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen laut Stiko eine Wirksamkeit von 71 Prozent gegen eine laborbestätigte Covid-19-Erkrankung ermittelt. „Aufgrund der geringen Anzahl von StudienteilnehmerInnen in der Altersgruppe ≥65 Jahre, kann keine Aussage zur Wirksamkeit und Sicherheit bei Älteren getroffen werden.“

Längere Impfabstände

Die Altersgrenze für den Impfstoff von AstraZeneca ist nicht die einzige Neuerung innerhalb der überarbeiteten Impfempfehlungen. Auch beim Impfschema fasst die Stiko die möglichen Injektionsintervalle weiter: Eigentlich soll die zweite Dosis des Biontech-Impfstoffes 21 Tage nach der ersten Injektion verabreicht werden. Beim Kandidaten von Moderna sind es 28 Tage. Nun empfiehlt die Stiko unter Berücksichtigung der erfolgten Zulassungen für die mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Covid-19-Vaccine-Moderna einen Abstand von vier bis sechs Wochen. Bei AstraZeneca wird der Zeitraum ebenfalls auf drei Wochen ausgedehnt – hier soll die zweite Injektion nach neun bis zwölf Wochen erfolgen. In der britischen Fachinformation für medizinische Fachkräfte wird die zweite Dosis nach vier bis zwölf Wochen empfohlen. Innerhalb der Zulassungsstudien lag das Intervall zwischen der ersten und der zweiten Dosis aus logistischen Gründen zwischen vier und 26 Wochen.

Auch bei den Erkrankungen mit hohem und erhöhtem Risiko hat sich etwas getan. So wurde bei der letzten Empfehlung bei onkologischen Erkrankungen nicht weiter unterschieden. Nun richtet sich die Priorisierung des onkologischen Patienten nach der aktuellen Therapie: Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen in chemotherapeutischer oder strahlenmedizinischer Behandlung werden als Erkrankung mit hohem Risiko eingestuft – die Betroffenen sind in der dritten Stufe des Stufenplans zur Priorisierung. In der vierten Stufe finden sich Personen mit Krebserkrankungen in behandlungsfreier Remission.

Auch einzelne psychiatrische Erkrankungen wie bipolare Störungen, Schizophrenie und schwere Depressionen gelten als Erkrankungen mit hohem Risiko. Enge Kontaktpersonen von Schwangeren gehören weiterhin zur dritten Stufe. Die Schwangeren selber sollen weiterhin nicht geimpft werden. Bei bestehenden Grunderkrankungen, die einen schweren Covid-19-Verlauf vermuten lassen, soll jedoch im Einzelfall eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung durchgeführt werden. Die Stiko geht aktuell nicht davon aus, dass die Impfstoffe schädlichen Einfluss auf das Ungeborene haben. Entsprechend betonen die Experten, dass eine Impfung während einer Schwangerschaft keinen Grund zum Schwangerschaftsabbruch darstellt.

Wer Corona hatte, wird trotzdem geimpft

Neuerungen gibt es auch bei den Impfempfehlungen für bereits Infizierte. In der letzten Fassung wies die Stiko darauf hin, dass alle Personen, die bereits eine natürliche Sars-CoV-2-Infektion durchlaufen haben, vorerst nicht geimpft werden sollen. Von dieser Erkenntnis weicht man nun ab. Eine Impfung soll trotz möglicherweise bestehender Immunantwort erfolgen, allerdings erst sechs Monate nach Genesung. Gleiches gilt für Menschen, die sich nach der ersten Impfdosis mit Corona infizieren.