Halstabletten gegen Viren

Cystus gegen Coronavirus: „RKI unfähig oder gleichgültig“ Nadine Tröbitscher, 02.03.2020 17:54 Uhr

Erfolgreich gegen Coronaviren: Der Hersteller Dr. Pandalis hätte gerne, dass sich das RKI positiv zu seinem Produkt äußert. Screenshot: pandalis.de
Berlin - 

„Das ist die Krönung: Coronavirus in Deutschland“, schreibt der Hersteller Naturprodukte Dr. Pandalis. Die Angst vor dem neuartigen Coronavirus ist auch in Glandorf angekommen, denn dort stehen die Telefone nicht mehr still. Das Unternehmen empfiehlt nicht nur die firmeneigenen Cystus Halspastillen und Lutschtabletten, sondern ist auch sauer auf die Behörden – insbesondere auf das Robert-Koch-Institut (RKI). Denn dem hatte Dr. Pandalis am 23. Januar den Cystus 052-Extrakt kostenlos zur weiteren Prüfung angeboten.

Das Produkt

Cystus Pandalis ist als Lutschtablette auf dem Markt und exklusiv in Apotheken erhältlich. Das traditionelle pflanzliche Arzneimittel enthält einen Trockenextrakt aus Zistrosenkraut und kommt ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung zur Linderung von Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum zum Einsatz. Cistus incanus L. Pandalis wird laut Hersteller aufgrund komplexer, hochpolymerer Polyphenole die Eigenschaft zugesprochen, Viren, Bakterien und freie Schwermetalle weitgehend zu umhüllen und physikalisch „aus dem Verkehr zu ziehen“. Der Extrakt wurde bereits 2014/15 erfolgreich gegen Viren aus der Familie der Coronaviren getestet. „Nach unseren Kenntnissen ist Cystus 052 der einzige Cistus-Extrakt, der gegen Coronaviren erfolgreich getestet wurde. Daher haben wir ihn dem Robert Koch-Institut (RKI) am 23. Januar 2020 kostenlos zur weiteren Prüfung angeboten.“

Da das neuartige Coronavirus erst vor wenigen Wochen identifiziert wurde, gab es „noch keine Möglichkeit für klinische Studien zur Wirksamkeit des Cystus 052-Extrakts gegen das Virus“. Dennoch lautet die Empfehlung des Herstellers: Menschenmassen so gut es gehe zu meiden; sei dies nicht möglich, sollten immer zwei Cystus 052 Bio Halspastillen oder Cystus Pandalis Lutschtabletten im Mund behalten werden. Beide Produkte würden sich nur im juristischen Produktstatus unterscheiden. Bis auf die Geschmacksvarianten sei die Rezeptur von Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel identisch. Das Arzneimittel könne gar auf einem grünem Rezept verordnet werden und werde von zahlreichen Krankenkassen erstattet.

Das „Problem“

„Das RKI ließ sich zweimal bitten und teilte erst auf unsere Nachfrage mit, dass es ‚keine Aufgaben im Bereich Therapie‘ habe und dass das BfArM für ‚Prüfung und Zulassung von Arzneimitteln‘ zuständig sei.“ Mit der Antwort zeigt sich Dr. Pandalis nicht zufrieden: „Das wäre eine passende Antwort, würden wir ein Arzneimittel zulassen wollen. Es gibt mit Cystus Pandalis allerdings schon ein Arzneimittel auf Basis des Cystus 052-Extrakts. Darum ging es uns nicht.“

Die Motivation des Unternehmens war es nach eigenen Angaben, den Behörden eine schnell verfügbare, vielversprechende Option gegen das neuartige Coronavirus zu liefern. „Über Indikationen können sich RKI und BfArM gerne Hand in Hand kümmern, wenn sie es für notwendig halten.“

Das Fazit des Unternehmens: „Jetzt stellt sich die Frage, ob das RKI das einfache Angebot nicht verstehen konnte oder nicht verstehen wollte. Aber so unfähig oder gleichgültig gegenüber der Gesundheit der Menschen kann eine Bundesoberbehörde doch gar nicht sein, zu deren ‚Kernaufgaben [...] die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten‘ gehören. Vielleicht ist das Virus also gar keine so große Bedrohung.“

Vor zehn Jahren waren die Präparate Cystus052 Infektblocker Tabletten und Cystus052 Gurgellösung gegen den Willen des Herstellers als Präsentationsarzneimittel eingestuft worden und damit mangels Zulassung nicht mehr verkehrsfähig. Obwohl auch der Vertrieb als Medizinprodukte ins europäische Ausland untersagt wurde, verkaufte Dr. Pandalis die Produkte weitere an Kunden außerhalb Deutschlands. Kurz vor Weihnachten entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg diesbezüglich tatsächlich noch zugunsten des Herstellers.

Zuletzt hatte Hermes Algovir zum Schutz vor dem Coronavirus ins Rennen gebracht: „Neue Lungenkrankheit durch Coronavirustyp 2019-nCoV“, schrieb Hermes. Ergänzend zu Mundschutz und Händedesinfektion könne Algovir zum Einsatz kommen, um sich vor einer Infektion zu schützen. „Algovir kann als unterstützende Maßnahme gegen humane Coronaviren angewendet werden“, warb Hermes – und wagte sich damit weit vor. Laut Gebrauchsanweisung wird Algovir eingesetzt „zur unterstützenden Behandlung von Erkältungskrankheiten oder grippalen Infekten mit viraler Ursache“.