Abrechnung und Surveillance

Covid-19-Impf-Apotheken: Daran hakt es noch Carolin Ciulli, 12.01.2022 10:42 Uhr

Vials nur für Ärzt:innen: Noch immer können Apotheker:innen offiziell keinen Covid-19-Impfstoff für sich selbst bestellen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Apotheker:innen dürfen jetzt gegen Corona impfen. Das Interesse ist groß, doch zahlreiche offene Fragen erschweren den schnellen Start. Unklar ist, über welche Sonderbelege abgerechnet wird. Auch die Impfdokumentation wird noch programmiert. Das Formular für die Selbstauskunft ist nicht in allen Kammerbezirken fertig.

Seit Anfang Dezember ist klar, dass Apotheker:innen in die Impfkampagne mit einbezogen werden sollen. Apotheken müssen den Kammern dafür in einer „Selbstauskunft“ mitteilen, dass sie die Voraussetzungen für eine Impfung erfüllen. Das schreibt die am Dienstag in Kraft getretene Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor. Dazu zählt der Nachweis, dass geschulte Pharmazeut:innen und geeignete Räume vorhanden sind und eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Kammern müssen diese Mitteilung bescheinigen, damit die Apotheken den Impfstoff bestellen können. Eine Prüfung der Angaben ist nicht vorgesehen.

Formulare erst Ende der Woche

Wie genau Apotheken die Selbstauskunft abgeben sollen, ist nicht einheitlich über die Abda geregelt. In Niedersachsen etwa stellt die Kammer ein entsprechendes Formular erst „zum Ende dieser Woche“ in Aussicht. Es soll über die Website der Kammer abrufbar sein. In Berlin ist man schon weiter – Inhaber:innen aus der Hauptstadt können dort bereits auf einen Vordruck der Kammer zugreifen. In dem Formular zur Selbstauskunft müssen Inhaber:innen ihre Kontaktdaten und die Adresse der Apotheke eintragen. Außerdem müssen sie bestätigen, dass sie die oben genannten drei Voraussetzungen – geschultes Personal, Haftpflichtversicherung und Räume – erfüllen.

Die Bescheinigung zur Bestätigung des Eingangs der Selbstauskunft geht Apotheken in Berlin „zeitnah per Post zu“, verspricht die Kammer, sodass Impfstoff bestellt werden kann. Wie genau die Order abläuft und die Vials abgerechnet werden, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Die Impfstoffe sollen analog zu den Zertifikaten per Sonderbeleg über die Apothekenrechenzentren abgerechnet werden – mindestens einmal pro Monat sollen Apotheken eine Abrechnung erstellen.

Programmierung dauert an

Ein Hindernis, weshalb Apotheken noch nicht loslegen können, ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Impfsurveillance. Die Apotheken müssen durchgeführte Covid-19-Impfungen ebenso wie Ärzt:innen an das Robert Koch-Institut (RKI) melden. Jeden Abend müssen die Apotheken die Anzahl der durchgeführten Impfungen mitteilen. Dazu ist laut Kammer zwingend das DAV-Portal zu nutzen. Die Daten würden dann gesammelt an das RKI übermittelt. „Aktuell steht die entsprechende technische Infrastruktur nicht und wird noch programmiert“, teilt die Kammer mit. Ein Prozess, der offenbar länger dauert, denn Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening sagte bereits kurz vor Weihnachten im Bundestag, dass die Software derzeit erstellt werde.

Dokumentiert werden sollen Patientenpseudonym, Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, Postleitzahl des Wohnorts der zu impfenden Person, Kennnummer und Landkreis der impfenden Apotheke, Datum der Schutzimpfung, Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung), impfstoffspezifische Dokumentationsnummer sowie die Chargennummer des Impfstoffs. Dafür sollen Apotheken laut Verordnung das „elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbands“ (DAV) nutzen. Doch das Portal ist noch nicht in der Lage, diese Informationen weiterzugeben. Laut der Berliner Kammer solle es „in Kürze um die notwendigen Funktionen erweitert werden“.

Schulungen noch in Vorbereitung

Die Kammern sind aktuell damit beschäftigt, Impfschulungen vorzubereiten. In Baden-Württemberg sind die ersten Seminare bereits ausgebucht. Die Kammer in Niedersachsen bietet ebenfalls selbst Schulungen an, zwölf Fortbildungsstunden à 45 Minuten. Die Praxisseminare, in denen Ärzt:innen die Impfung zeigen sollen, starten allerdings erst am 23. Januar. Auch in Rheinland-Pfalz weist die Kammer daraufhin, dass „sobald wie möglich, aber auf jeden Fall noch im Januar“ der Theorieteil bekannt gegeben werden soll. Ab Anfang Februar sollen halbtägige Praxisseminare stattfinden.

Da diese Seminare zwingend durch Ärzt:innen abzuhalten sind und die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt ist, weist die Kammer in Rheinland-Pfalz bereits daraufhin, dass es „einige Zeit in Anspruch nehmen“ werde, bis alle Mitglieder:innen geschult seien. Apotheker:innen sollen die ersten und voraussichtlich „stark nachgefragten Februartermine“ nur dann buchen, wenn sie „auch wirklich ernsthaft den unmittelbaren Start von Coronaimpfungen in ihrer Apotheke anstreben“, heißt es in einem Rundschreiben.

In Nordrhein beginnen die ersten Impfschulungen morgen. Das Interesse ist laut Kammer auch dort groß: „Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich alle angebotenen Schulungsplätze im Januar abgerufen werden, ist groß“, sagte Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann. Denn bereits nach wenigen Stunden seien etliche Schulungstermine“ ausgebucht gewesen. Ende Januar sollen demnach in Nordrhein‐Westfalen rund 4.000 Apotheker:innen in der Lage sein, gegen Corona zu impfen.

„Sobald Inhaberinnen und Inhaber einer Apotheke uns das Vorliegen der nötigen Voraussetzungen erklärt haben, steht den ersten Impfungen hier nichts mehr im Wege“, sagte Geschäftsführer Dr. Stefan Derix. „Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Formulare und Anwendungen Ende dieser Woche stehen. Anschließend können die Apotheken Impfstoff ordern – wobei sie den Ärzten und Impfzentren keine Kontingente wegnehmen – und direkt mit dem wichtigen Kampf gegen das Virus beginnen.“