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Vertretungsapotheker: Gern gesehene Gäste APOTHEKE ADHOC, 22.02.2013 09:20 Uhr

Willkommende Gäste: Schätzungsweise 300 Apotheker sind als hauptberufliche Vertreter unterwegs. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Rund 300 Approbierte sind nach Schätzungen schwerpunktmäßig als Vertretungsapotheker in den Apotheken der Republik unterwegs. Sie sind selbstständig, was das Ganze für die Inhaber deutlich einfacher macht. Doch es gibt Skeptiker, die fürchten, dass ohne Festanstellung das Prinzip des Apothekers in seiner Apotheke ausgehöhlt werden könnte. Die Bayrische Landesapothekerkammer war vor Gericht gezogen – und hatte in zweiter Instanz eine Abfuhr kassiert.

Marc Baumann-Kurschinski, selbstständiger Vertretungsapotheker, ist froh über das Urteil: „Es ist ein Aufatmen durch die Branche gegangen. Kollegen, die mich buchen wollen, freuen sich, dass sie jetzt Rechtssicherheit haben. Dass diese unleidliche Klage jetzt vom Tisch ist, freut mich aber auch deshalb, weil es mich ärgert, wenn die eigene Standesorganisation einem – sagen wir mal – ein Bein stellt.“

Apothekervertreter sind also eine sinnvolle Ergänzung, wenn Personal fehlt. Wenn Selbstständige gebucht werden, ist der Vertrag umso wichtiger. Ein Honorarvertrag sollte laut Baumann-Kurschinski neben der Vergütung auf jeden Fall regeln, wo die Leistung zu erbringen ist und in welchem Zeitrahmen. Zur Weisungsbefugnis könnte eine Sondervereinbarung aufgenommen werden. „Aber diese Sachen werden natürlich zwischen dem Auftraggeber und dem Apothekervertreter in persönlicher Art und Weise besprochen, damit man immer im Sinne des Auftragebers handelt.“

Das Problem der Scheinselbständigkeit sieht der Apotheker nicht – denn wer hauptberuflich Apotheker vertritt, ist ohnehin ständig unterwegs. „Nur wenn man lange für einen Auftraggeber tätig wäre, dann würde unter Umständen das Finanzamt Verdacht schöpfen. Aber das ist mir bisher noch nicht bekannt geworden.“

Auch in der Vergangenheit hatten nicht alle Kammern Berührungsängste. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätten die selbstständigen Apothekenvertreter und Kunden allerdings deutschlandweit Probleme bekommen können. Nach dem Urteil gibt es nun Rechtssicherheit, und womöglich wird der eine oder andere Apothekeninhaber, der bislang vorsichtig war, die Vertretung auf Honorarbasis einmal ausprobieren.

„Unser Image ist prinzipiell sehr gut“, sagt Baumann-Kurschinski. „Wir sind gern gesehene Gäste in den Apotheken, weil wir den niedergelassenen Kollegen einen gewissen Freiraum verschaffen.“ Man müsse aber auch zugeben, dass es in der Branche auch Leute gebe, die kein zweites Mal gebucht würden.