Pharmazeutische Dienstleistungen

Ran an die Millionen! Alexander Müller, 10.11.2022 10:09 Uhr

Seit Juni können einige pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) abgerechnet werden. Grafik: NNF
Berlin - 

Lange haben die Apotheken dafür gekämpft, für Leistungen vergütet zu werden, die sie bislang kostenlos erbringen. Seit Juni können einige solcher pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) abgerechnet werden. Die meisten Apotheken beteiligen sich bislang nicht – das könnte zum Problem werden.

„Pharmazeutische Dienstleistungen retten keine Apotheke“ lautet die gängige Kritik an dem neuen Konzept. Der Aufwand sei zu groß, die Vergütung zu gering und überhaupt fehle das Personal. Die Bilanz des ersten Monats: 89 Apotheken haben pDL abgerechnet, knapp 7000 Euro wurden ausgeschüttet. Aus der ersten Jahreshälfte nehmen die Apotheken bereits ein Guthaben in Höhe von 78 Millionen Euro mit.

Für das dritte Quartal liegen noch keine Zahlen vor, die Bescheide werden in den kommenden Wochen an die Apotheken verschickt. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass erneut längst nicht alle Mittel aus dem Finanztopf abgerufen werden, das Konto wird sich also weiter füllen.

pDL-Konto füllt sich

Zwar hofft die Abda mit Blick auf eine Umfrage, dass sich innerhalb eines Jahres drei Viertel der Apotheken einbringen, aktuell hat sich aber die Mehrheit noch überhaupt nicht damit befasst. Das ist einerseits auf die angespannte Personalsituation in vielen Betrieben zurückzuführen. Neue Prozesse müssen etabliert werden, und eine Dienstleistung aktiv anzubieten, erfordert ein grundsätzliches Umdenken in den Apothekenteams.

Das sollte aber möglichst schnell einsetzen, denn wenn die Apotheken weiter Millionen auf ihrem pDL-Konto ansammeln, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ihnen dieses Geld – direkt oder indirekt – wieder weggenommen wird. Die Politik wird jeder Forderung nach einer Honorarerhöhung entgegenhalten, dass die Apotheken noch nicht einmal die zur Verfügung stehenden Mittel voll ausschöpfen. Und wenn der Gesetzgeber nicht von alleine darauf kommt, wird er von den Krankenkassen daran erinnert werden.

Es gibt durchaus Apotheken, die schon sehr aktiv pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen. Einige machen sich sogar Sorgen, dass sie gar nicht alles bezahlt bekommen. Doch der Deckel von 1000 Euro pro Quartal und Apotheke greift erst, wenn nicht genug Geld für alle erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung steht. Davon sind die Apotheken noch weit entfernt.

Sockelbetrag statt Honorardeckel

Die Apotheken melden also zunächst alle erbrachten pDL per Sonderbeleg an ihr Rechenzentrum, das wiederum eine Sammeldatei für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erstellt. Von dort wird direkt an die Apotheken ausgezahlt. Hierzu heißt es beim NNF unmissverständlich: „Wenn der Ausschüttungsbetrag größer oder gleich der Brutto-Summe der erbrachten pharmazeutischen Dienstleistung ist, schüttet der NNF die gesamten erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen zu den im Schiedsspruch vereinbarten Preisen zuzüglich Umsatzsteuer aus.“ Eventuell nicht ausgeschüttete Beträge werden in das Folgequartal übertragen.

Nur wenn der Ausschüttungsbetrag kleiner ist als die Vergütung aller erbrachten pDL, wird die Ausschüttungssumme gekürzt. Einen Sockelbetrag von 1000 Euro pro Apotheke und Quartal bekommt in diesem Fall jede Apotheke garantiert.

Fünf Gruppen definiert

Verschiedene Patient:innen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, fünf Gruppen an pDL wurden bislang mit entsprechender Vergütung definiert:

  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (90 Euro netto)
  • Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten (90 Euro plus 17,55 Euro für das Folgegespräch netto)
  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie (90 Euro plus 17,55 Euro für das Folgegespräch netto)
  • Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck (11,20 Euro netto)
  • Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik (20 Euro netto).