Apothekenübergabe

Notdienstfonds pocht auf 32 Cent Alexander Müller, 20.06.2016 13:15 Uhr

Berlin - 

Für die Notdienste haben die Apotheken im vergangenen Jahr mehr als 113 Millionen Euro aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erhalten. Bevor die Pauschale quartalsweise ausgeschüttet wird, muss das Geld bei den Apotheken eingesammelt werden. Weil das weitgehend automatisierte Prozesse sind, kommt es dabei manchmal zu skurrilen Zwischenfällen: Apotheker Dietmar Frensemeyer wurde nach dem Verkauf seiner Apotheke aufgefordert, die noch offenen Beträge an den Fonds zu zahlen – 32 Cent.

Für jede abgegebene Rx-Packung erhalten die Apotheken einen Festzuschlag von 16 Cent, der direkt in den NNF fließt. Diese Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt und entsprechend der geleisteten Dienste ausgeschüttet. Bei den GKV-Rezepten erfolgt die Meldung an den NNF automatisch über die Rechenzentren, für privat abgegebene Medikamente wurde hierzu ein spezielles Rezeptformular entwickelt, das monatlich bedruckt wird und ebenfalls in die normale Abrechnung gegebene werden kann. Alternativ können die Apotheken die Daten auch selbst an den NNF melden.

Frensemeyer hat sein Stadt-Apotheke Achern zum Jahreswechsel abgegeben. Ein sauberer Schnitt – auch im Verhältnis zum NNF – war damit problemlos möglich: Das letzte Quartal 2015 hat Frensemeyer selbst mit dem Fonds abgerechnet, seit Anfang 2016 erledigt das sein Nachfolger.

Doch offenbar sind ein oder zwei Rezepte aus dem Dezember verspätet in die Abrechnung gegangen. Das Rechenzentrum hat mit den Kassen abgerechnet, der NNF bekam eine entsprechende Meldung. Ebenfalls vollautomatisch ging daher im Mai ein Verpflichtungsbescheid an Frensemeyer raus: Er wurde zur Zahlung des Abführungsbetrags aufgefordert – für zwei Rx-Arzneimittel insgesamt 32 Cent.

Hat der Apotheker eine Einverständniserklärung abgegeben, erledigt das Rechenzentrum solche Zahlungen im normalen Betrieb. Anders bei einer Schließung oder Inhaberwechsel: „Eine Direktzahlung des offenen Forderungsbetrages an den NNF ist nur erforderlich, soweit kein aktives Abrechnungsverhältnis mit Ihrem Rechenzentrum mehr besteht“, erklärt der NNF gegenüber Apotheken.

Frensemeyer beschwerte sich daraufhin telefonisch beim Nacht- und Notfdienstfonds. Der pensionierte Apotheker kann nicht nachvollziehen, dass es bei solchen Forderungen keine Aufgreifschwelle gibt, bis zu deren Erreichen keine Bescheide verschickt werden. Es half nichts, Frensemeyer musste den Centbetrag überweisen.

NNF-Geschäftsführer Rainer Gurski erklärte auf Nachfrage, dass es sich bei den Bescheiden um standardisierte und automatische Prozesse handele. Wie das Finanzamt ist auch der NNF verpflichtet, seine Forderungen zu stellen. „Ob das in jedem Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, darüber muss man nicht streiten“, so Gurski.

Insgesamt ist man beim NNF mit dem Prozedere zufrieden, weil damit der Aufwand gerecht gehalten wird. Die Verwaltungsausgaben sanken laut Geschäftsbericht um rund 11 Prozent oder 240.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr auf 1,86 Millionen Euro. 2015 sei ein gutes Jahr für den NNF gewesen. Die Unternehmensprozesse und die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten – Apothekern, Rechenzentren und Landesapothekerkammern – hätten sich weiterhin stabilisiert. Spezialfälle wie bei Frensemeyer müssen demnach vermutlich in Kauf genommen werden.