Vergütung und Verwürfe

Influenza-Impfung: DAV und GKV einigen sich APOTHEKE ADHOC, 27.09.2022 08:00 Uhr

Grippeimpfungen in Apotheken sind nach der Einigung des DAV mit den Kassen über die Modalitäten nun bald bundesweit möglich. Foto: AVNR
Berlin - 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Modalitäten inklusive der Vergütung zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt. Der Vertragstext soll laut Abda nun zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden. Weitere Details sollen erst nach der Unterzeichnung bekannt gegeben werden.

Alle Apotheken können ab diesem Herbst Grippeimpfungen anbieten. Mit dem Pflegebonus-Gesetz wurde die Leistung aus Modellvorhaben in die Regelversorgung überführt. Die Modalitäten – etwa die Höhe der Vergütung oder der Umgang mit Verwürfen – sollten eigentlich innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes von den Vertragspartnern geklärt werden. Doch schon im August drohten die Verhandlungen zu scheitern.

Am Ende haben DAV und GKV-Spitzenverband nun doch ohne Schiedsverfahren eine Einigung erzielt. Das ist wichtig, denn ohne Abschluss könnten Apotheken keine Grippeschutzimpfungen anbieten.

Die zusätzliche Leistung ist freiwillig, Apotheken müssen keine Impfungen gegen Influenza anbieten. Voraussetzung ist die Schulung durch Mediziner:innen nach einem Curriculum, das wie bei der Covid-19-Impfung noch durch die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer festzulegen ist. Wenn bereits ärztliche Schulungen wegen Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung oder Covid-19-Impfung absolviert wurden, ist keine weitere nötig. Die Leistung darf Kund:innen ab 18 Jahren angeboten werden.