Westfalen-Lippe

AVWL gibt Clearingstelle nicht ab Alexander Müller, 10.03.2014 09:45 Uhr

Hilfe bei Hilfsmitteln: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) will seinen Mitgliedern auch künftig den Service einer Clearingstelle anbieten. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) will dem ARZ Haan seine Clearingstelle nicht kampflos überlassen. Nach dem öffentlich vollzogenen Bruch hatte das Rechenzentrum den Apothekern angeboten, den Service künftig in Eigenregie zu übernehmen. Der AVWL will seine Mitglieder davon abhalten und stellt eine eigene kostenlose Lösung in Aussicht.

Bislang waren die Clearingstelle für Hilfsmittelanträge sowie die Retaxstelle ein gemeinsames Projekt des Apothekerverbands und des Rechenzentrums: Das ARZ hatte die technische Abwicklung übernommen, der AVWL die telefonische Betreuung seiner Mitglieder.

Doch das ARZ Haan hatte den Vertrag zum Monatsende gekündigt und höhere Gebühren verlangt. Am vergangenen Dienstag hatte der AVWL die Verhandlungen über einen neuen Kontrakt abgebrochen. Die Apotheker wurden vom Verband informiert, dass der Service ab dem 10. März nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehe. Das ARZ Haan reagierte und bietet den eigenen Kunden den Service ab April für 25 Euro monatlich an, Nichtkunden zahlen knapp das Doppelte.

Am vergangenen Freitag war wieder der AVWL an der Reihe: In einem Rundschreiben an die Mitglieder kündigte der Verband an, dass Clearing- und Retaxstelle weiterhin kostenlos zur Verfügung stünden. Man sei bemüht, eine „nahtlos übergehende neue Lösung“ bereit zu stellen.

Verbandschef Dr. Klaus Michels und Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek schießen auch gegen das Angebot des ARZ Haan. Ausdrücklich weisen sie darauf hin, „dass dieser Vertrag weder in einem rechtlichen noch in einem tatsächlichen Zusammenhang mit der Ihnen gewohnten Clearingstelle des AVWL steht“.

Kurzfristig will der Verband den Mitgliedern bei Hilfsmittelanträgen helfen, indem die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: Tipps zum Genehmigungsverfahren etwa oder Kontaktdaten zu den Krankenkassen.

Doch der Verband benötigt eine eigene EDV-Lösung. Eine entsprechende Datenbank ist zwar offenbar kein Hexenwerk, aber auch nicht an einem Tag zu erstellen. Bliebe als zweite Lösung noch ein neuer externer Partner.

Das Problem: Das ARZ Haan erbringt die Dienstleistung für insgesamt 14 Landesapothekerverbände, einzig Bayern und Baden-Württemberg arbeiten bei Hilfsmitteln mit der VSA zusammen. Michels könnte sich an die Münchener wenden oder aber an das private Rechenzentrum AVP, das mit einigem Aufwand eine eigene Hilfsmitteldatenbank entwickelt hat. Der Verband will kurzfristig über das weitere Vorgehen informieren.

Der Streit um das „Sorgerecht“ für die Clearingstelle ist historisch bedingt: Die Idee dazu kam aus dem AVWL, die Software wurde beim ARZ Haan entwickelt. Nutzungsrechte wurden offenbar zum Teil nur mündlich vereinbart. Weil das Rechenzentrum den Service auch anderen Apothekerverbänden anbietet, beansprucht der AVWL einen Sonderstatus, auch bei den Gebühren.

Bislang ist der Service für Apotheker in AVWL kostenlos. Das ARZ Haan hat bei seinem neuen Angebot aber mit einer gewissen Spitzfindigkeit darauf hingewiesen, dass die bisherigen Gebühren für die Clearingstelle Teil der Mitgliedsbeiträge seien. Tatsächlich gibt es aus den Reihen der AVWL-Mitglieder schon eine Anfrage, welche Kosten beim Verband in der Vergangenheit für die Clearingstelle angefallen sind.