Ersatzkassen

Teststreifen-Quote steigt auf 40 Prozent APOTHEKE ADHOC, 31.03.2014 11:14 Uhr

Höhere Quote: Ab April müssen 40 Prozent der Blutzuckerstreifen für Versicherte der Ersatzkassen aus der günstigeren Preisgruppe stammen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Quote für preiswerte Blutzuckerteststreifen wird erneut erhöht: Künftig müssen 40 Prozent aller abgegebenen Teststreifen aus der günstigeren Preisgruppe stammen – bislang sind es 36 Prozent. Die Änderung des Arzneiversorgungsvertrags zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) tritt morgen in Kraft.

Das System mit zwei Preisgruppen wurde 2010 eingeführt: In der Gruppe der preiswerten Teststreifen sind überwiegend generische Anbieter zusammengefasst. Für bis zu 102 Teststreifen erhalten die Apotheken 23,45 Euro je 50 Stück, für bis zu 299 jeweils 20,95 Euro und ab 300 Teststreifen je 20,10 Euro pro 50er-Packung.

Für Teststreifen, die nicht in der Liste enthalten sind, erhalten die Apotheken je nach Abgabemenge 26,35 Euro, 24,30 Euro beziehungsweise 22,95 Euro pro Packung.

Die Quote wurde jetzt planmäßig erhöht: DAV und vdek hatten im Vertrag festgelegt, dass die Vorgabe „einvernehmlich an Veränderungen der Marktlage angepasst“ wird. Apotheker und Kassen gehen demnach davon aus, dass diese Veränderung „eine sukzessive Erhöhung der Quote zulässt“. 2010, zum Start der Verträge, lag sie bei 12 Prozent.

Aktuell wurde auch die Systematik der Teststreifenlisten verändert: Künftig werden die Produkte ausschließlich namentlich aufgeführt – die Nennung der PZN fällt weg. Auf diese Weise müssen Reimporte nicht einzeln aufgeführt werden, sind aber trotzdem vom Vertrag erfasst.

In Sachsen-Anhalt hatten Apotheker eine solche Lücke im Vertrag ausgenutzt: In dem Vertrag mit der AOK waren die Teststreifen in den Preisgruppen mit Originalnamen und Hersteller aufgeführt. Produkte von Reimporteuren fielen somit in keine Preisgruppe und konnten teurer abgerechnet werden.

Änderungen gibt es auch bei den Stichtagen, zu denen die Quotenerfüllung betrachtet wird: Sie wurden an vom Kalenderjahr abweichende Daten angepasst. Dies betrifft auch die Vereinbarung zur erstmaligen Abrechnung bei Neueröffnung oder Inhaberwechsel. Bislang wir die Quote erstmals im zweiten Kalenderhalbjahr nach der Eröffnung kontrolliert.