Hessen

Kammer: Aus Defektur mach Rezeptur Karoline Schumbach, 22.02.2013 16:52 Uhr

Ansichtssache: Um die Prüfpflicht zu umgehen, sollen Apotheken Methadonlösungen als Rezeptur herstellen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat vieles komplizierter gemacht. Seit neuestem müssen Defekturen einer Qualitätsprüfung unterzogen werden. Laut Apothekerkammer Hessen fragen Apotheker immer wieder nach, wie insbesondere Methadonlösungen geprüft werden sollen. Die Antwort ist einfach: Keine Defektur, sondern eine Rezeptur sollen die Apotheken herstellen.

Wird eine Defektur hergestellt, muss laut Kammer definitiv eine analytische Prüfung erfolgen. Um den komplizierten Vorgang in der Praxis zu umgehen, empfehlen die Kammer, in Absprache mit der zuständige Überwachungsbehörde, die Methadonlösung nicht als Defektur, sondern als Rezeptur herzustellen.

Der Arzt muss dazu einmal wöchentlich ein Fax in die Apotheke senden. Die schriftliche Anforderung soll mit genauen Angaben zum Patient und zum abzugebenden Methadon versehen sein. Die Apotheke kann dann auch die komplette Anforderung auf einmal herstellen. Die Fläschchen müssen allerdings personenbezogen abgefüllt werden.