Baden-Württemberg

Apotheken sollen Covid-19-Arzneimittel registrieren APOTHEKE ADHOC, 29.04.2020 12:23 Uhr

die Landesapothekerkammer (LAK) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration ein Covid-19-Arzneimittelportal entwickelt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Anfang April befürchtete der Krisenstab der Landesregierung Baden-Württemberg angesichts der erwarteten Welle von schweren Covid-19-Fällen, dass es zu Engpässen bei Morphin-Präparaten und palliativmedizinischen Sedativa kommt. Die Apothekerkammer forderte die Apotheken auf, sich ausreichend zu bevorraten beziehungsweise den Bedarf mit Palliativteams klären. Jetzt hat die Landesapothekerkammer (LAK) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration ein Covid-19-Arzneimittelportal entwickelt. Mithilfe dieses Portals können vorhandene Covid-19 relevante Arzneimittel der Apotheken in Baden-Württemberg abgebildet und im Bedarfsfall leicht verfügbar gemacht werden.

Aufgrund der hohen Zahl von Infektionen mit Sars-CoV-2 sei der Bedarf an bestimmten Arzneimitteln stark gestiegen. Im Land gibt es aktuell über 31.000 bestätige Corona-Infektionen und 1300 Todesfälle. Hinzu kämen Lieferengpässe, mit denen die Apotheken bereits seit mehreren Jahren zu kämpfen hätten und die sich durch die derzeit hohe weltweite Nachfrage in Kombination mit Produktionsausfällen in China weiter verschärft hätten, heißt es in einer Erklärung der LAK.

Aktuell sei bei vielen Apotheken ein Mangel an diversen für Covid-19 relevanten Arzneimitteln zu verzeichnen. In anderen Apotheken hingegen würden die entsprechenden Arzneimittel nicht benötigt und es entstehe gegebenenfalls ein Überbestand. „Dieser Problematik soll ein Portal entgegenwirken, das den bedarfsgerechten Austausch dieser Arzneimittel zwischen den Apotheken im Land ermöglicht“, so die Mitteilung.

Besonders jetzt sei es wichtig, dass die benötigten knappen Arzneimittel an der richtigen Stelle ankämen. Daher habe die LAK gemeinsam mit dem Ministerium „innerhalb kürzester Zeit“ ein Web-Portal geschaffen, das sowohl Krankenhaus- als auch öffentliche Apotheken nutzen können, um die jeweiligen Bestände ihrer Covid-19-relevanten Arzneimittel zu melden. Würden die entsprechenden Arzneimittel von einer Apotheke im Land benötigt, sei mithilfe des Portals schnell und einfach ersichtlich, in welcher anderen Apotheke diese Arzneimittel verfügbar und somit dort bestellbar seien.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, das Portal schnell an den Start zu bringen. Es hat sich gezeigt, dass in der aktuellen Situation innerhalb kurzer Zeit ein erheblicher Bedarf an bestimmten lebensnotwendigen Arzneimitteln, insbesondere im Bereich der Intensivmedizin, entsteht, der sich entsprechend der Verbreitung des Virus regional stark unterscheidet. Gerade in der jetzigen Krise ist es wichtig, dass die Arzneimittel zu den Menschen kommen, also zum Beispiel dahin, wo Intensivbehandlungsplätze stark ausgelastet sind.“

Mit dem Portal zeige sich, dass man auf Landesebene in der Lage sei, gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen schnell und flexibel zu reagieren, noch bevor die von der Bundesebene angekündigten Maßnahmen greifen könnten. Lucha: „Ich bitte Sie daher dringend: Nutzen Sie das Portal, stellen Sie Ihre Bestände ein! Ihre Solidarität mit den schwer erkrankten Menschen ist jetzt gefragt. Schon morgen könnte das Portal auch Ihnen bei der Versorgung Ihres Patienten oder Ihrer Patientin eine wertvolle Unterstützung sein.“

„In diesen schwierigen Zeiten, die wir derzeit erleben, zeigt sich einmal mehr, dass die Vor-Ort-Apotheken unverzichtbar für die Versorgung der Bevölkerung sind. Die Apotheken sind kompetent, schnell und vor allem jetzt eine der ersten Anlaufstellen für die Menschen. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung steht für die Krankenhaus- und örtlichen Apotheken im Vordergrund“, so Dr. Karsten Diers, Geschäftsführer der Kammer. Mit diesem Web-Portal habe man entsprechende Maßnahmen unternommen, um dies aufrechtzuerhalten. Das Covid-19-Arzneimittelportal steht den Apothekeninhabern seit 24. April auf der Homepage der LAK zur Verfügung.