Portalpraxen

ADBA sieht Fremdbesitzverbot in Gefahr Lothar Klein, 05.04.2018 14:04 Uhr

Berlin - 

Die Jamaika-Regierung aus Schleswig-Holstein will etwas gegen die überfüllten Notaufnahmen in den Kliniken unternehmen. Sie will die Öffnungszeiten der sogenannten Portalpraxen in den Krankenhäusern ausweiten. Das stößt bei Krankenkassen auf Zustimmung. Die Kassenärzte dürften nicht begeistert sein. Sie fürchten um ihre Vormachtstellung in der ambulanten Versorgung. Aber auch die ABDA hat schwerwiegende Bedenken: Sie sieht das Fremdbesitzverbot in Gefahr, weil Portalpraxen wie Kliniken ihren Patienten Arzneimittel mitgeben können sollen.

Im Bundesrat liegt ein Antrag Schleswig-Holsteins, nachdem „Portalpraxen“ oder „Anlaufpraxen“ für Patienten 24 Stunden an 7 Tagen die Woche als Anlaufstellen zur Verfügung stehen sollen. Bislang dürfen diese nur außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten geöffnet haben. Demnach soll in einer „Portalpraxis“ in einer Ersteinschätzung geklärt werden, ob der Patient eine ambulante Behandlung im Krankenhaus, bei seinem Haus- oder Facharzt oder eine stationären Behandlung benötigt. Der Patient wird dann in die entsprechende Versorgung weitergeleitet. Dies könne erheblich zur Entlastung der Notaufnahmen beitragen, so die Landesregierung.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Ausweitung der Öffnungszeiten der Portalpraxen: „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen, und greift zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf.“ Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen könnten dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Kliniken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei würden.

Die ABDA begrüßt diesen Ansatz ebenfalls, sieht aber Probleme in der Arzneimittelversorgung und drängt auf eine entscheidende Änderung. „Wir begrüßen das Vorhaben, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst im Interesse der Patienten und zur Entlastung der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern zu verbessern. Bei der konkreten Ausgestaltung insbesondere der Arzneimittelversorgung sehen wir indes dringenden Änderungsbedarf an dem vorgelegten Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein“, schreibt die ABDA in einer Stellungnahme. Andernfalls sei das Fremdbesitzverbot bei Apotheken in Gefahr.

Schleswig-Holstein schlägt zur eine Änderung des §105 Sozialgesetzbuch (SGB V) vor: Darin ist aber auch die Arzneimittelabgabe durch Kliniken geregelt. Diese Vorschrift zum Entlassmanagement würden so auf die Portalpraxen übertragen. Ihnen wäre damit gestattet, Patienten die zur Überbrückung erforderliche Menge an Arzneimitteln mitzugeben, falls die Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag erfolgt. Damit wird aus ABDA-Sicht die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Arzneimittelversorgung durchbrochen.

In ihrer Stellungnahme weist die ABDA auf die Grenzen der verschiedenen Systeme hin. In Kliniken gelte eine Ausnahme vom deutschen Fremdbesitzverbot, weil Kliniken eigene Apotheken betreiben dürften. Ansonsten werde die Arzneimittelversorgung in Deutschland durch Apotheken rund um die Uhr sichergestellt. Es seien daher keine Gründe ersichtlich, warum Portalpraxen die Ausnahmereglung für Kliniken gelten solle.

Portalpraxen würden zudem nicht in alleiniger Verantwortung der Krankenhäuser geführt. Sie seien auch als Gesellschaften bürgerlichen Rechts in gemeinsamer Verantwortung von Kassenärztliche Vereinigungen (KV) und Klinik geplant. Werde die direkten Arzneimittelabgabe auch für Portalpraxen zugelassen, würden damit Elemente des Fremdbesitzes im ambulanten Bereich verankert, „die in rechtlicher Konsequenz geeignet sein können, das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot in Gänze in Frage zu stellen“, schreibt die ABDA. Eine solche Übertragung sei allein schon deshalb nicht erforderlich, weil der Gesetzentwurf darauf abziele, die Patienten in der Notaufnahme zur jeweils richtigen Versorgungsebene zu leiten.