Rx-Versandhandelsverbot

Buse: Rückfall in alte Verbotsmuster APOTHEKE ADHOC, 10.09.2019 12:17 Uhr

Berlin - 

Die Forderung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates zur Rückkehr zum Rx-Versandhandelsverbot ist für den Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ein „Rückfall in alte Verbotsmuster“. Seit rund 15 Jahren versendeten Apotheken in Deutschland Arzneimittel. „Andere Lösungen liegen auf dem Tisch – doch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates fordert erneut: Rx-Versand soll in Deutschland verboten werden. Warum eigentlich?“, fragt sich der BVDVA.

In seiner Beschlussempfehlung hatte sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates für das Festhalten am Rx-Versandverbot als einzigen Instrument zur Herstellung der Gleichpreisigkeit ausgesprochen. Die Gesundheitsminister der Länder fordern ein striktes Verbot des Versandhandels und begründen dies ausführlich. Außerdem halten sie das Verbot von Rx-Boni im Sozialgesetzbuch (SGB V) für verfassungswidrig.

Bereits am 20. September komme das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im ersten Durchgang in den Bundesrat. Dieses solle den Festpreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel in das Sozialgesetzbuch übertragen und so das EuGH-Boni-Urteil umsetzen. Dann würden für gesetzlich Versicherte Einheitspreise gelten, für die 10 Prozent der Privatversicherten möglicherweise allerdings nicht. Außerdem sollten die Apotheker durch das Gesetz, das insgesamt neun Gesetze und Verordnungen tangiert, besser vergütet und Botendienste erweitert werden.

Obwohl die Deutschen in Umfragen den Arzneimittelversand bejahten und ihn seit rund 15 Jahren millionenfach nutzten, empfehle der Gesundheitsausschuss der Länderkammer nun, ihn komplett für verordnungspflichtige Arzneimittel zu verbieten. Welche Interessen die Gesundheitsminister der Länder dabei verfolge, bleibe unklar. „Die Argumentation folgt alten Mustern: Die Preisbindung sei für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung von großer Bedeutung – obwohl der EuGH diese These widerlegt hat“, so der Verband.

Dabei lägen die Probleme an anderer Stelle: Viele Apotheken litten unter fehlendem Personal, stetig wachsender Bürokratie, schließenden Arztpraxen und hohen Mieten. „Warum setzt die Politik nicht hier an und findet Lösungen? Stattdessen wird um den Arzneimittelversand endlos diskutiert“, sagt BVDVA-Chef Christian Buse. Der Arzneimittelversand sei keine „Bedrohung“ für Vor-Ort-Apotheken. Buse: „Er gehört zum gesunden Wandel im Rahmen der digitalen Transformation des Gesundheitswesens, den Deutschland sehr dringend braucht.“

„Wir alle wollen Leben und Gesundheit der Bürger als höchstes Gut schützen. Dazu gehört ganz klar die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Apotheken mit und ohne Versandhandel tragen heute beide ihren Teil dazu bei“, so Buse weiter. Anstatt über Verbote und die Betonierung alter Wege nachzudenken, sollte man Strukturen im Gesundheitswesen im Sinne der Patienten rascher modernisieren.

Die ABDA will die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses nicht kommentieren. Dort gab es in der Abstimmung zwei Gegenstimmen. Dem Vernehmen nach ist die Initiative für die klare Positionierung zum Rx-Versandverbot unter anderem von der rot-roten Landesregierung von Thüringen ausgegangen und wurde von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sowie Bayern unterstützt. In Thüringen wird am 27. Oktober ein neuer Landtag gewählt. Fraglich ist allerdings, ob der Bundesrat am 20. September der Beschlussempfelung folgt. Dort spielen häufig andere Erwägung beim Abstimmungsverhalten eine Rolle.