FAM nicht immer Vorrang
GKV/KBV: Update zur Cannabisversorgung 07.08.2026 08:02 Uhr
Berlin -
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben Empfehlungen zur Verordnungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln aufgrund der Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) erarbeitet. Seit 30. Juli sind Cannabisblüten nicht mehr erstattungsfähig. Die Kassen hatten zugesagt, an einer kurzfristigen Lösung zu arbeiten.