Blutzuckerteststreifen

Sonder-PZN für Diabetiker APOTHEKE ADHOC, 18.05.2018 08:02 Uhr

Berlin - 

Das Verschenken von Blutzuckermessgeräten gehört seit Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes der Vergangenheit an. Seit 2017 gelten außerdem Rabattverträge für Teststreifen. Apotheker sollen Patienten auf die günstigere Produktgruppe umstellen und werden dafür finanziell belohnt. Allerdings nur, wenn die richtige Sonder-PZN aufgedruckt wird.

Apotheken müssen Teststreifen zu 55 Prozent aus der preisgünstigen Gruppe auswählen; erfüllen sie die Vorgabe nicht, müssen sie mit einem Malus rechnen: Wird die Quote pro Kalenderjahr nicht erreicht, wird die Preisdifferenz von 2 beziehungsweise 2,95 Euro pro Packung fällig.

Apotheken müssen die Quotenregelung also beachten. So sollen 15 Prozent der verordneten Packungen zu 50 Teststreifen aus der PG1 stammen und 40 Prozent aus PG2. Die Quote gilt mit insgesamt 55 Prozent nur als erfüllt, wenn entsprechend mindestens 15 Prozent der abgegebenen Teststreifen aus der günstigsten Produktgruppe stammen. Apotheker sind zwar nicht verpflichtet, die Versicherten umzustellen, doch kann dies zur Erfüllung der vorgegeben Quote erforderlich sein.

Nur das Aut-idem-Kreuz kann die namentliche Verordnung und die Kostenübernahme bei Produkten der ehemaligen Preisgruppe A sichern. Die Kassen führten zum Jahreswechsel die zusätzliche Gruppe PG1 ein, diese ist noch einmal 2 Euro preiswerter. Aus den bisherigen Gruppen A und B wurde entsprechend PG2 und PG3.

Stellen Apotheken Versicherte der AOK Baden-Württemberg auf Teststreifen der Gruppe 1 um, können 30 beziehungsweise 20 Euro netto bei der Kasse als Umstellungsgebühr abgerechnet werden. Das Sonderkennzeichen 06460613 ist bei der Umstellung eines Versicherten mit Teststreifen aus der Gruppe 3 zu verwenden und bringt der Apotheke 30 Euro ein. Werden Versicherte aus der Preisgruppe 2 umgestellt, wird dies mit der Sonder-PZN 02567596 und 20 Euro honoriert.

Werden Versicherte der Ersatzkassen umgestellt, können Apotheken unter Verwendung des Sonderkennzeichens 06460719 einen Bonus von 35 Euro plus Mehrwertsteuer abrechnen. Dies ist pro Patient maximal einmal innerhalb von zwei Jahren möglich.

Die Sonder-PZN 09999637 kommt zum Einsatz, wenn Apotheken Teststreifen der PG1 beziehungsweise rabattierte Teststreifen liefern. Bei entsprechendem Aufdruck wird die Apotheke mit 50 Cent plus Mehrwertsteuer pro Packung zu 50 Teststreifen belohnt.

Liegt der Apotheke eine namentliche Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor, müssen die verordneten Teststreifen abgegeben werden. Apotheker müssen in diesem Fall die Sonder-PZN 02567573 aufdrucken.