Anschlussversorgung
Rx ohne Rezept für mehr als ein Arzneimittel erlaubt 22.08.2026 08:59 Uhr
Berlin -
Apotheken dürfen nach § 48a Arzneimittelgesetz (AMG) verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept im Rahmen der Anschlussversorgung als Selbstzahlerleistung abgeben. Dabei ist die Abgabe auf eine bestimmte Packungsgröße begrenzt – aber nicht auf die Anzahl der Arzneimittel.