Rezeptabrechnung

Dronabinol – so wird taxiert APOTHEKE ADHOC, 16.01.2019 09:16 Uhr

Berlin - 

Seit März 2017 können Cannabis-Verordnungen über getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon zu Lasten der Kassen abgerechnet werden. Vorausgesetzt alle gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt und eine Kostenübernahme ist gesichert. Nicht nur die Herstellung sondern auch die Preisberechnung der in der Apotheke hergestellten Dronabinol-haltigen Arzneimittel kann eine Herausforderung sein. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Kassen die Taxationen genauer unter die Lupe nehmen.

Dronabinol wird als Rezepturarzneimittel nach den geltenden Vorschriften des DAC/NRF hergestellt. Möglich ist beispielsweise die Herstellung einer öligen Lösung oder Kapseln. Hierzu liefert Bionorica Ethics unterschiedliche Herstellsets. Verfügbar sind Wirkstoffsets in verschiedenen Stärken – inklusive Dronabinol und Schnelltest zur Identitätsprüfung –, das Tropfenset, das alle zur Herstellung benötigten Materialien beinhaltet, aber keinen Wirkstoff sowie das Kapselset – inklusive Kapseln, Hartfett und kindergesichertem Abgabegefäß –, das ebenfalls ohne Dronabinol geliefert wird. Die Herstellsets haben einen Apothekeneinkaufspreis von etwa 10 Euro.

Die in den Herstellsets enthaltenen Bestandteile können die Arbeit in der Rezeptur erleichtern und das Fehlerrisiko reduzieren. Alle in den Sets enthaltenen Zubehörartikel können jedoch auch einzeln bestellt werden. So sind Dosierpumpe, Tropfer mit kindergesichertem Verschluss, Kolbenpipette und stabilisiertes Miglyol 812 einzeln verfügbar.

Apotheken müssen bei der Taxierung der hergestellten Rezepturen darauf achten, dass die Kosten für das Herstellset nicht komplett abgerechnet werden. Stattdessen müssen die verwendeten Rezepturbestandteile entsprechend ihrem Verbrauch in Rechnung gestellt werden. Hierzu sind die in der Hilfstaxe festgelegten Preise heranzuziehen. Geschieht dies nicht, riskiert die Apotheke eine Teilretaxation. Seit 1. Januar gelten für die Hilfstaxe neue Preise. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich für die Anlagen 1 – Liste der Arzneimittelpreise – und 2 – Liste der Gefäße – geeinigt.

Für Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml in einer Gesamtmenge zu 10 ml ergibt sich folgende Beispielrechnung (Preise in Euro, ohne Gewähr):

Dronabinol 250 mg 90,0
Miglyol 0,53
Palmitoylascorbinsäure 0,01
Tropfflasche 10 ml 0,27
Kindersicherer Verschluss 0,10
Zwischensumme 90,91
90 Prozent Aufschlag 81,82
Festzuschlag 8,35
Rezepturzuschlag „Anfertigung einer Lösung
unter Anwendung von Wärme“ 6,00
Zwischensumme 187,08
19 Prozent Mehrwertsteuer 35,55
BtM-Gebühr 2,91
Apothekenverkaufspreis 225,54

Für Dronabinol-Kapseln zu je 2,5 mg 100 Stück ergibt sich folgende Beispielrechnung (Preise in Euro, ohne Gewähr):

Dronabinol 90,00
Softisan 3,73
100 Kapseln Gr. 1 1,00
Abgabegefäß 0,21
Kindersicherer Verschluss 0,15
Zwischensumme 95,09
90 Prozent Aufschlag 85,58
Festzuschlag 8,35
Arbeitspreis, Kapseln bis 100 Stück 40,00
Zwischensumme 229,02
19 Prozent Mehrwertsteuer 43,15
BtM-Gebühr 2,91
Apothekenverkaufspreis 275,44