Entnahme von Teilmengen
Auseinzeln: Abrechnung in AMPreisV geklärt 24.09.2026 07:55 Uhr
Berlin -
Ist ein verordnetes Medikament nicht verfügbar, darf die Apotheke auch die entsprechende Menge aus einer größeren Packung auseinzeln. Laut dem neu formulierten § 3 Abs. 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) darf die Apotheke nun auch die verordnete Packung abrechnen.