Lagerbedingungen

Arzneimittel mögen's kalt APOTHEKE ADHOC, 01.06.2018 12:57 Uhr

Berlin - 

Arzneimittel werden in der Regel bei Raumtemperatur gelagert. Ideal sind in diesen Fällen Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad. Diese magische Grenze darf in Apotheken laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht überschritten werden. Kontrolliert wird dies meist durch Min-Max-Thermometer. Einige Arzneimittel müssen jedoch kühl gelagert werden, andere unterliegen gar der Kühlkette. Die sachgemäße Lagerung ist vor allem bei den aktuellen Temperaturen zu beachten.

Werden Arzneimittel zu kalt oder zu warm gelagert, können Wirksamkeit und Galenik beeinträchtigt werden. Wirkverlust oder Schmelze von so manchem Zäpfchen oder mancher Kapsel können die Folge sein. Die korrekte Lagertemperatur kann sich jedoch nach dem Öffnen ändern. So müssen einige Arzneimittel nach Anbruch kühl, beziehungsweise bei Raumtemperatur gelagert werden. Wie ein Arzneimittel zu lagern ist, steht auf dem Umkarton und der Packungsinformation.

Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) zu Folge entspricht die Zahl der temperaturempfindlichen Arzneimittel etwa 5 Prozent der jährlich verordneten Arzneimittel. Jedes Jahr würden etwa 30 Millionen dieser Arzneimittel abgegeben. Etwa 20 Millionen sollten bei maximal 8 Grad gelagert werden. Kühlkettenpflichtig seien etwa 8 Millionen Medikamente. In diesem Fall muss während der gesamten Lieferkette die Temperatur im Zulässigkeitsbereich von minimal 2 und maximal 8 Grad liegen. Die richtige Lagerung gewährleistet die Wirksamkeit des Arzneimittels, denn durch Einfrieren oder zu starke Erwärmung kann es zu einem Wirkverlust kommen.

Die wohl bekanntesten kühl zu lagernden Produkte sind Insuline und Impfstoffe aber auch einige Augentropfen, Asthmasprays, Verhütungsringe, Magen-Darm-Therapeutika sowie Biosimilars. Bei falscher Lagerung kann es teuer werden, denn gerade Biologicals zählen zu den Hochpreisern unter den Arzneimitteln. Werden kühlpflichtige Medikamente in der Apotheke abgegeben, sollte der Kunde auf die richtige Lagerung hingewiesen werden. Außerdem sollten angemessene Maßnahmen für den Transport von der Apotheke nach Hause getroffen werden.

Hitzeempfindliche Präparate sollten in einer Kühltasche transportiert werden, die Zugabe eines Kühlakkus ist nicht in jedem Fall von Nöten. Anders sieht es bei Arzneimitteln aus, die der Kühlkette unterliegen. Hier sollte der Kühltasche oder -box ein Kühlelement beigelegt werden. Dabei sollte das Medikament nicht unmittelbar mit dem Kühlakku in Kontakt kommen, da sonst die Gefahr des Einfrierens besteht. Ein Tuch kann zur Abgrenzung dienen.

Wurde das Arzneimittel korrekt nach Hause transportiert, sollte es unverzüglich einen Platz im Kühlschrank finden. Ideal ist das Gemüsefach, denn hier ist die Temperatur optimal und die Schwankungen nur gering. Nicht geeignet ist die Lagerung an Kühlschrankwand oder -tür. Hier besteht die Gefahr des Einfrierens beziehungsweise sind die Temperaturschwankungen durch häufiges Öffnen zu groß. Friert ein Arzneimittel versehentlich ein, ist nicht nur die Wirksamkeit beeinträchtigt. Es können auch kleine Haarrisse entstehen, dieses Risiko besteht vor allem bei Glasbehältnissen.

Werden Arzneimittel aus dem Kühlschrank angewendet, sollten vor allem Augen- und Ohrentropfen in Hosentasche oder Hand angewärmt werden. So kann Irritationen und Reizungen vorgebeugt werden. Einige Dosieraerosole oder Augentropfen sowie Insuline müssen bei Gebrauch nicht mehr kühl sondern bei Raumtemperatur gelagert werden.