Rezeptur

Antibiotikasaft: Herstellung ist Dienstleistung APOTHEKE ADHOC, 08.08.2018 07:56 Uhr

Berlin - 

Antibiotische Trockensäfte und deren Zubereitung sind beratungsintensiv, denn eine fehlerhafte Herstellung kann zu Über- oder Unterdosierungen führen. Eltern sind oftmals mit der Zubereitung überfordert und bitten das pharmazeutische Personal, diese Aufgabe zu übernehmen. Doch Abrechnen können Apotheken die Arbeit nicht, denn es handelt sich lediglich um eine Dienstleistung.

Eine Rezeptur ist gemäß Definition ein Arzneimittel, dass im Einzelfall aufgrund einer ärztlichen Verschreibung – jedoch nicht im Voraus – hergestellt wird. Zwar handelt es sich bei einem antibiotischen Trockensaft um ein Fertigarzneimittel, doch könnte dieses zu einem Rezepturarzneimittel werden, wenn der Arzt vermerkt, dass die Herstellung in der Apotheke erfolgen soll.

Theoretisch könnte man jedoch von der Herstellung einer Suspension sprechen, für die bis zu einer Grundmenge von 200 g ein Rezepturzuschlag von 6 Euro gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden kann. Laut Apothekerverein Saar ist dies jedoch nicht möglich: „Werden in der Apotheke Fertigarzneimittel, zum Beispiel Antibiotikasäfte, vor der Abgabe für den Kunden gebrauchsfertig zubereitet, so kann diese Zubereitung nicht als Rezeptur berechnet werden. Dies gilt auch, wenn der Arzt es auf der Verordnung vermerkt hat.“

Denn es handele sich rechtlich gesehen um „eine Dienstleistung, die wie die Beratung bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit den Aufschlägen der AMPreisV abgegolten ist“.

Bei der Herstellung von Antibiotikasäften gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen. Beispielsweise kann mit zu warmem Wasser aufgefüllt werden, es kann zu viel oder zu wenig verwendet werden oder vergessen werden, das Pulver vor dem Auffüllen aufzuschütteln.

Für die korrekte Zubereitung ist die Fachinformation zu beachten. Im Allgemeinen soll vor dem Öffnen der Flasche das Pulver leicht aufgeschüttelt werden. Anschließend wird mit kaltem Leitungswasser bis knapp unter die Markierung oder mit der entsprechenden Menge laut beigelegtem Messbecher aufgefüllt und kräftig geschüttelt bis keine Pulverrückstände am Boden oder dem Glasrand zu finden sind. Nun wird die Flasche stehengelassen bis der Schaum sich gesetzt hat und wenn nötig mit Leitungswasser bis zur Markierung aufgefüllt. Das Datum der Herstellung sollte auf der Flasche vermerkt werden, denn die Zubereitung ist nun nur noch begrenzt haltbar.

Einige Säfte müssen im Anschluss kühl aufbewahrt werden. Doch der Lagerungshinweis: „Nach dem Herstellen der Lösung im Kühlschrank aufbewahren“, trifft nicht auf alle Säfte zu. Die rekonstituierten Suspensionen mit Amoxicillin, Penicillin, Erythromycin und Cefpodoxim sollen bei zwei bis acht Grad im Kühlschrank gelagert werden und sind dann je nach Wirkstoff nur begrenzt haltbar. Penicillin beispielsweise für zehn Tage und Cefaclor 14 Tage. Nicht in den Kühlschrank sollten Clarithromycin und Azithromycin. Die zubereitete Zithromax-Suspension ist bei Raumtemperatur fünf Tage haltbar. Vor jeder Anwendung sollte die Suspension aufgeschüttelt werden.