Privat oder Sozialamt

Versorgung von Flüchtlingen ohne Registrierung Alexandra Negt, 02.04.2022 08:07 Uhr

Aussteller mit ukrainischer Flagge und großem Pfeil am Berliner Hauptbahnhof.
Tag und Nacht kommen ukrainische Flüchtlinge am Berliner Hauptbahnhof an und müssen teilweise medizinisch versorgt werden. Foto: Mo Photography Berlin/Shutterstock.com
Berlin - 

Gerade in Berlin kommen jeden Tag zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine an. Die Züge aus Polen stoppen am Hauptbahnhof. Dort werden die Ukrainer:innen von zahlreichen ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer:innen in Empfang genommen. Bis zur Registrierung dauert es meist noch eine Weile. Doch wie können unregistrierte Flüchtlinge mit Arzneimitteln versorgt werden?

In Berlin kommen Tag und Nacht ukrainische Flüchtlinge an. Die Züge aus Polen treffen im Untergeschoss des Bahnhofes ein. Dort warten zahlreiche ehrenamtliche und freiwillige Helfer:innen auf die Ankommenden, um diese in einem ersten Schritt zu empfangen, zu versorgen, zu informieren und auf privat vermittelte Unterkünfte zu verteilen. Auch am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Die Helfer:innen haben sich mittlerweile professionell organisiert und erhalten Unterstützung vom Senat.

Doch nicht alle Fragen und Bedürfnisse können vor Ort erklärt und erfüllt werden. So stehen ankommende Ukrainer:innen beim Thema Arzneimittelversorgung vor großen Herausforderungen. In Deutschland müssen sie registriert sein, um Anspruch auf eine Kostenübernahme von Arzneimitteln zu haben. In den meisten Fällen benötigen Chroniker:innen ihre Medikamente. In der Eile der Flucht wurden Tabletten, Insuline & Co. oftmals nicht mitgenommen oder die Packungen neigen sich dem Ende zu, da seit längerer Zeit kein Arzt aufgesucht werden konnte.

Zwar bieten in Berlin viele Arztpraxen eine kostenlose medizinische oder psychologische Untersuchung an, diese schließt allerdings nicht die direkte Versorgung mit Arzneimitteln ein. Ärzt:innen können nicht registrierten Flüchtlingen zwar Verordnungen ausstellen, jedoch nur Privatrezepte. Die Kosten für die verschriebenen Arzneimittel können die Betroffenen oftmals nicht bezahlen. Wer für die Kosten nicht aufkommen kann, der soll sich laut BAV an das zuständige Sozialamt wenden.

Seitens des Senates heißt es: „Leistungsberechtigte, die noch keine Zuweisung nach Berlin durch das LAF erhalten haben und noch keinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim LEA gestellt haben, sind aufzufordern, sich in das Ukraine Ankunftszentrum TXL in Berlin-Tegel zu begeben.“ Shuttlebusse verkehren zwischen dem Hauptbahnhof und dem ehemaligen Flughafen. Das Zentrum ist 24 Stunden geöffnet. Dort kann eine elektronische Gesundheitskarte mit Mindestgeltungsdauer auch ohne Registrierung beim Landesamt für Einwanderung (LEA) oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ausgestellt werden.

Gespräche mit dem Senat dauern an

Der Berliner Apotheker-Verein teilte Mitte März mit, dass man auf die Rückmeldung des Senates bezogen auf einen vom BAV und der KV Berlin übermittelten Entwurf einer Vereinbarung über die Arznei- und Hilfsmittelversorgung mit dem Land Berlin warte. Mittlerweile stehe man mit dem Senat im Austausch – eine abschließende Einigung zur unkomplizierten und schnellen Versorgung mit Arzneimitteln stehe aktuell noch aus, teilt der BAV mit.