Kein lebenslanger Schutz

Stiko: Gelbfieber-Impfung auffrischen Cynthia Möthrath, 17.08.2022 14:47 Uhr

Neubewertung: Die Stiko empfiehlt nun eine einmalige Gelbfieber-Auffrischimpfung vor erneuter oder bei fortgesetzter reise- oder berufsbedingter Exposition, sofern zehn oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Foto: nechaevkon/shutterstock.com
Berlin - 

Die Gelbfieber-Impfung musste bislang nicht aufgefrischt werden. Eine einmalige Impfung galt als lebenslanger Schutz. Doch Expert:innen waren sich darüber uneins – nun hat die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung überarbeitet: Die Neubewertung zeigt, dass die Impfung vor Reisen in Endemiegebiete oder bei anhaltender Laborexposition aufgefrischt werden sollte.

Eigentlich galt die Gelbfieber-Impfung schon lange als Einmalimpfung. Auch die Weltgesundheitsorganisation entschied 2013, dass die einfache Applikation für einen lebenslangen Schutz ausreichen soll. Doch von verschiedenen Seiten kam immer wieder Kritik an der Empfehlung.

Neubewertung führt zu geänderter Impfempfehlung

Die Stiko hat deshalb eine Neubewertung vorgenommen: „Die Stiko hat die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung neu bewertet und empfiehlt nun eine einmalige Gelbfieber-Auffrischimpfung vor erneuter oder bei fortgesetzter reise- oder berufsbedingter Exposition, sofern zehn oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind.“ Die Empfehlung gilt daher vor allem für Reisende in Endemiegebiete und Laborpersonal, das mit vermehrungsfähigen Gelbfiebervirus-Wildtypstämmen arbeitet.

Die Entscheidung beruht auf einer Meta-Analyse, welche die Schutzdauer nach ein oder mehreren Impfdosen untersuchte. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globalen Gesundheit (DTG) wurden die Ergebnisse schließlich analysiert und bewertet. Daraus wurden die neuen Empfehlungen erarbeitet.

Für Schwangere, Menschen mit Immundefizienz und Kinder gelten besondere Regelungen:

  • Schwangere:

    • Frauen, die ihre erste Impfstoffdosis in einer Schwangerschaft erhalten haben, sollen vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition eine weitere Impfstoffdosis erhalten, unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung.
    • Nach erfolgter zweiter Impfstoffdosis sind keine weiteren Impfungen mehr notwendig.
    • Der in Deutschland zugelassene attenuierte Lebendimpfstoff Stamaril (Sanofi) soll laut Fachinformation nur dann in der Schwangerschaft verabreicht werden, wenn eine eindeutige Indikation vorliegt und nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung.
  • Kinder

    • Wenn die erste Impfstoffdosis vor dem zweiten Geburtstag gegeben wurde, soll vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition eine zweite GF-Impfstoffdosis verabreicht werden, sofern seit der Erstimpfung fünf oder mehr Jahre vergangen sind.
    • Im Erwachsenenalter ist vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition keine weitere Impfstoffdosis notwendig, sofern im Kindes- alter zwei Impfstoffdosen gegeben wurden.
    • Wenn im Kindesalter nur eine Impfstoffdosis verabreicht wurde, ist vor erneuter Exposition im Erwachsenenalter eine zweite Impfstoffdosis empfohlen.
    • Wenn die Erstimpfung nach dem zweiten Geburtstag erfolgte, soll vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition eine zweite Impfstoffdosis verabreicht werden, sofern zehn oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind.
    • Eine weitere Impfstoffdosis ist nicht notwendig.
  • Menschen mit Immundefizienz

    • Personen, die zum Zeitpunkt der ersten Impfstoffdosis eine Immundefizienz hatten, sollen bei fehlender Kontraindikation gegen eine GF-Impfung eine weitere Impfstoffdosis vor erneuter Exposition erhalten, unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung.
    • Vor oder nach der zweiten Impfstoffdosis ist keine serologische Kontrolle erforderlich.
    • Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition muss über die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen individuell entschieden werden.