Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue

PTA soll Chef um 10.000 Euro betrogen haben Carolin Ciulli, 24.08.2021 12:33 Uhr

PTA vor Gericht: Eine 44-Jährige soll ihren damaligen Chef um mindestens 10.000 Euro betrogen haben. Foto: Amtsgericht Hannover
Berlin - 

Eine PTA soll in einer Apotheke in Hannover über einen längeren Zeitraum Medikamente und Freiwahlprodukte gestohlen haben. Ihr werden vor dem Amtsgericht Hannover 125 Fälle gewerbsmäßiger Untreue vorgeworfen. Der frühere Chef geht von einer Schadenssumme von 125.000 Euro aus, da die Diebstähle bis 2014 zurückreichten. Die 44-jährige Frau äußert sich nicht dazu.

Zwischen 2018 und 2019 soll die PTA, die seit vielen Jahren in der Burg-Apotheke tätig war, Produkte falsch abgerechnet haben. Dadurch soll dem Inhaber in dieser Zeit ein Schaden von 10.000 Euro entstanden sein. Die Zeit davor ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Der angebliche Betrug soll aufgeflogen sein, weil der Chef eine neue Lieferung an Nikotin-Kaugummis erhalten habe, diese aber nicht im Warenwirtschaftssystem hinterlegt worden sei, sagt Gerichtssprecher und Richter Carsten Knepper.

Das Personal habe einen Hinweis gegeben, sagt der damalige Inhaber Ralf Oehlmann. Daraufhin habe der Apotheker geprüft, ob es weitere Auffälligkeiten gegeben habe. Die Diebstähle seien über ihren Fingerprint nachweisbar. Der Kaugummi sei der „Anhaltspunkt für den Apotheker gewesen, um zu schauen, ob noch mehr passiert ist“, so der Gerichtssprecher. Er habe daraufhin festgestellt, dass die Mitarbeiterin über ihren Account häufiger nicht korrekt abgerechnet habe. Als Beispiele nannte er Viagra, Präparate, die auf der Dopingliste stehen, Schilddrüsenhormone, Magensäureblocker und Kosmetik. Es habe sich auch um Produkte gehandelt, die von ihr als Verfall gekennzeichnet worden seien, obwohl es sich um Schnelldreher gehandelt habe.

Wo die Produkte verblieben seien, sei nicht bekannt, so der Sprecher. Der Vorwurf der „gewerbsmäßigen“ Tat zeige, dass es sich um eine „nicht unerhebliche Einnahmenquelle“ gehandelt haben solle. Untreue kann laut Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Das Amtsgericht kann eine Strafe von bis zu vier Jahren verteilen.

Die PTA äußert sich nicht zu dem Fall. Die Verteidigung wollte vom Inhaber wissen, ob er versucht habe, bei der Frau „zu landen“. Oehlmann weist dies entschieden zurück. Dabei habe es sich um eine rein „informative Frage“ gehandelt. Vielleicht sei damit versucht worden, Dinge zu konstruieren, die schuldmindernd sein sollen. Der Apotheker gab den Betrieb im vergangenen September an seine Frau ab.

Am Montag wird die Verhandlung mit fortgesetzt. Eine Zeugin werde erwartet, die das Kassen- und Warenwirtschaftssystem erklären soll, so der Gerichtssprecher. Zudem würden Unterlagen verlesen, um Differenzbeträge und Fehlbestände nachvollziehen zu können. Ob am Montag ein Urteil verkündet wird, stehe noch nicht fest.