Steuervorteil für Inhaber

Pralinen für PTA 26.10.2026 08:58 Uhr

Berlin - 

Wertschätzung ist für Angestellte ein wichtiges Kriterium für die Arbeit. Auch in der Apotheke wünschen sich die pharmazeutischen Fachkräfte diese Aufmerksamkeit. Inhaberinnen und Inhaber können ihren Mitarbeitenden zu einem persönlichen Anlass etwas schenken – und zwar steuerfrei.

Die Treuhand Hannover informiert über einen Steuertipp, der Inhaberinnen und Inhaber betrifft. Arbeitgeber könnten ihren Mitarbeitenden zu Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder einem weiteren persönlichen Moment eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Diese sei bis zu einem Wert von 60 Euro sogar steuerfrei. Wichtig sei dabei, dass es sich um eine Sachzuwendung handeln müsse wie Blumen, Pralinen, ein Buch oder ein anderes kleines Geschenk. „Die Aufmerksamkeit muss mit einem besonderen persönlichen Anlass zusammenhängen“, so die Steuerkanzlei.

Mehrfach im Jahr möglich

Die 60-Euro-Grenze gelte nicht nur einmal im Jahr. „Gibt es mehrere persönliche Anlässe, kann grundsätzlich auch mehrfach eine steuerfreie Aufmerksamkeit möglich sein.“ Inhaberinnen und Inhaber dürften jedoch keine Geldgeschenke überreichen. „Sie gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.“