Abgabe in Apotheken

FFP2-Masken: Worauf muss geachtet werden? Alexandra Negt, 14.12.2020 15:20 Uhr

Bei der Abgabe von FFP2-Masken sollten Apotheken einige Punkte beachten. So kann der Verkauf von minderwertigen Modellen vermieden werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ab dem 15. Dezember sollen bundesweit FFP2-Masken an Risikogruppen über die Apotheken verteilt werden. Diese wären laut einer aposcope-Umfrage gerne früher informiert worden, da jetzt in vielen Offizinen erst einmal die Bestellungen laufen. Bevor die Masken abgegeben werden, sollten die Apotheken die Ware überprüfen: Neben der Filterklasse sollten auch die Modellbezeichnung, das CE-Kennzeichen und die DIN-Norm aufgedruckt sein.

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen sollen nun bundesweit Masken an Risikogruppen abgegeben werden. Die Abgabe soll über die Apotheken erfolgen. Diese kümmern sich aktuell um die Bestellung. Wieviele Masken jede einzelne Apotheke tatsächlich benötigt, lässt sich nur schätzen. Damit es bei der Bestellung und Abgabe nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Apotheken beim Bezug auf einige Punkte achten. Denn nicht jede Halbmaske schützt wie eine FFP2-Maske.

Im Frühjahr mangelte es in ganz Deutschland an filtrierenden Halbmasken, deshalb durften auch Modelle ohne Zertifikat in den Umlauf gebracht werden. Diese Übergangsregelung gilt für die geplante Verteilaktion nicht mehr. Die Masken, die ab dem 15. Dezember in den Apotheken abgegeben werden sollen, müssen den Qualitätsansprüchen einer FFP2-Maske entprechen. Vor der Abgabe sollten die Apotheken die Masken auf folgende fünf Punkte überprüfen:

Hersteller

Der Hersteller sollte mit Namen und Anschrift auf dem Umkarton aufgedruckt sein. Auch auf dem zugehörigen Zertifikat sollte der Hersteller genannt werden. Die Anschrift muss identisch mit der vom Umkarton sein. Das Zertifikat kann entweder im Karton beiliegen oder online abrufbar sein.

Modellbezeichnung

Auch die Modellbezeichnung sollte sich auf dem Umkarton und dem Zertifikat wiederfinden. Zusätzlich dazu sollte diese Bezeichnung auf auch der Maske an sich aufgedruckt sein. Die Modellbezeichnung an sich gibt keinen Aufschluss über die Filterleistung, jedoch kann die Zugehörigkeit durch den Aufdruck eindeutig bestimmt werden.

FFP-Klassifizierung

Die FFP-Klassifizierung gibt an, wie hoch die Filterleistung ist. Bei einer FFP2-Maske werden mindestens 94 Prozent der Partikel beim Einatmen abgehalten. Umgekehrt werden vom Träger nur rund 6 Prozent (zulässige Gesamtleckage von 8 Prozent) der ausgeatmeten Partikel an die Umwelt abgegeben. Diese Masken können Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen. Filtrierende Halbmasken dieser Klasse bieten Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Die Filterklasse muss sowohl auf dem Umkarton, als auch auf jeder einzelnen Maske aufgebracht sein.

CE-Kennzeichen

Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und vor allem dauerhaft auf der Schutzausrüstung angebracht sein. Bei Masken bedeutet das, dass jedes Modell einen Aufdruck vorweisen muss. Doch allein das Kennzeichen reicht nicht aus. Nach dem CE-Kennzeichen muss stets eine vierstellige Ziffernfolge aufgedruckt sein. Diese vier Nummern sind eine Codierung einer benannten Stelle, die an der Prüfung der Konformität des jeweiligen Produktes beteiligt war. Hierbei handelt es sich um eine neutrale Prüfstelle. Diese Ziffernfolge muss auf jeder einzelnen Maske aufgedruckt sein. Auch auf dem Karton und dem Zertifikat muss die CE-Kennzeichnung dokumentiert sein.

DIN-Norm

Bei der DIN-Norm muss die korrekte Norm für die Prüfung von partikelfiltrierenden Halbmasken angegeben sein. Die DIN EN 149:2009-08 testet die Filterleistung von partikelfiltrierenden Halbmasken mit Aerosolen. Die Norm gilt für FFP2-Masken als erfüllt, wenn mindestens 94 Prozent aller Testaerosole herausgefiltert werden. Diese Norm-Kennzeichnung muss auf dem Umkarton und jeder einzelnen Maske vorhanden sein.