Zur Personalgewinnung

„Fachkräfterente“: Altersversorgung für Nichtapprobierte Hanna Meiertöns, 31.03.2023 12:26 Uhr

Die Fachkräfterente soll als zusätzliche Lohnnebenleistung gezahlt werden können. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Apotheker:innen sind im Alter abgesichert, für PTA und PKA sieht die Rente in der Regel eher dürftig aus. Viele Angestellte arbeiten zudem nur in Teilzeit, das schmälert die Beiträge und damit die Attraktivität der Berufe zusätzlich. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) berät sich aktuell zu einer Intiative, die dem entgegenwirken soll: die „Fachkräfterente“.

Der Bundesverband der freien Berufe (BFB) zählt Organisationen aus vielen Bereichen zu seinen Mitgliedern, auch Heilberufler:innen sind vertreten, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und auch die Abda.

Zusätzliche Altersversorgungsmaßnahme

Aktuell befinde man sich im Austausch über das Modell der „Fachkräfterente“, so der BFB: Diese soll ein zusätzliches Angebot zu vorhandenen betrieblichen Altersversorgungsmaßnahmen (bAV) wie der Entgeltumwandlung darstellen und als freiwillige Lohnnebenleistung von den Arbeitgeber:innen gezahlt werden können.

Das Angebot werde nicht für Standesangehörige gelten, also auch nicht für angestellte Approbierte, damit keine Kollision mit berufsständischen Versorgungswerken zu befürchten ist. Die „Fachkräfterente“ wird in den Apotheken demnach nur für PTA, PKA, Pharmazieingenieur:innen und Apothekerassistent:innen verfügbar sein können.

Das Ziel sei es, im Kampf um Fachkräfte punkten zu können: Die Attraktivität der Freien Berufe soll gesteigert und die Neugewinnung und Bindung des gewonnenen Personals gefördert werden. Außerdem solle dadurch die Sichtbarkeit des Wirtschaftszweiges gestärkt werden, indem alle beteiligten Berufe gemeinsam auftreten.

Beschluss im Sommer

Über die Initiative aus dem Mitgliederkreis werde sich aktuell mit allen Mitgliederorganisationen ausgetauscht, im Juni 2023 soll darüber ein Beschluss gefasst werden. Man orientiere sich am „Muster eines Sozialpartnermodells nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz“ – das sehe vor, dass die Tarifparteien eine entsprechende Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung abschließen und die Versorgungskasse weiter begleiten. Dadurch könnte ein „Fachkräfterente-Tarifvertrag“ abgeschlossen werden, auf den auch nicht tarifgebundene freien Berufe Bezug nehmen könnten.

Daraus ergebe sich trotzdem keine Tarifbindung, die Teilnahme sei freiwillig und könne jederzeit gekündigt werden. Die tarifvertragliche Grundlage ermögliche es aber, dass die Beitragshöhe genau festgelegt wird. Bei der Fachkräfterente handele es sich zudem um eine „reine Beitragszusage“, das heißt, dass keine weiteren Zahlungsverpflichtungen oder Haftungsrisiken auf die Arbeitgeber:innen zukommen.

Externe Geschäftsstelle

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe die Idee befürwortet und wolle sich noch in diesem Jahr um die gesetzlichen Rahmenbedingungen kümmern, damit alle freien Berufe ein gemeinsames Modell nutzen können. Die Beiträge sollen bei einem Versorgungsträger angelegt werden, außerdem sei die Bildung eines Beirats geplant. Dieser soll aus dem BFB und einer Auswahl von Mitgliedsorganisationen bestehen und die Entwicklung der Fachkräfterente überwachen.

Zudem wolle man eine Geschäftsstelle gründen, die von externen Expert:innen geführt werden soll, die für die Umsetzung und Überwachung der Fachkräfterente zuständig sein werden. Auf die Arbeitgeber:innen kommen dadurch monatliche Kosten in Höhe von 15 Euro zu, zuzüglich einem Euro pro bezuschusster Fachkraft. Für die Zukunft sei es denkbar, einen eigenen Pensionsfond zu gründen, auf den die Fachkräfterente der Freien Berufe übertragen würde.