Genaue Prüfung nötig

Download: Gefälschte Impfnachweise erkennen Alexandra Negt, 21.06.2021 10:12 Uhr

Bereits in der ersten Ausstellungswoche der digitalen Impfzertifikate verzeichnen Apotheken erste Fälschungen.
Berlin - 

Nur wenige Tage nach dem Start der digitalen Impfzertifikate gab es erste Meldungen zu Fälschungen. Ähnlich wie Rezepte können die vorgelegten Impfpässe so gut manipuliert sein, dass die Apotheke sie nicht auf den ersten Blick als Fälschung erkennt. Einige Punkte sollten Apotheker:innen und PTA im Hinterkopf behalten, wenn es um die Prüfung der Dokumente geht. Eine Arbeitshilfe zur Fälschungserkennung in Downloadform gibt es hier.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis Apothekenmitarbeiter:innen die ersten Impfpässe, die ihnen zur Erstellung der QR-Codes in der Apotheke vorgelegt werden, begründet infrage stellen. Das leere Dokument kann online bestellt werden, die Eintragung kann handschriftlich erfolgen. Der fehlende Stempel kann irgendwo aufgetrieben werden oder nachgemacht sein. Deshalb sollten Apotheker:innen und PTA besonders wachsam sein und in einigen Fällen auf ihr Bauchgefühl hören.

Die Überprüfung der Impfpässe ist für die Apotheke eine neue Aufgabe. Das Auge ist bei der Kontrolle noch nicht so geschult wie bei der Vorlage von Rezepten. Um dennoch möglichst alle Fälschungen zu erkennen, lohnt sich ein umfassender Blick in den Impfpass. Ein kurzes Durchblättern verschafft schon einen Überblick über die bisherige Impfdokumentation. Das Deckblatt sollte mit den Angaben auf dem Personalausweis abgeglichen werden. Auch frühere Impfungen können kurz auf Plausibilität geprüft werden.

Vorsicht bei neuen Impfpässen

Einige Kunden legen allerdings einen neuen Impfpass vor, der lediglich die Corona-Schutzimpfung enthält. Hier können Apotheker:innen und PTA im Verdachtsfall nachfragen, ob das alte Dokument verloren wurde, oder weshalb dieser neue Pass mit sich geführt wird.

Impfdaten und Impfabstände prüfen

Danach sollten die Impfdaten abgeglichen werden. Passen die Impfabstände zur Stiko-Empfehlung? Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Ärzt:innen nach den empfohlenen sechs Wochen geimpft haben (mRNA). Zahlreiche Patient:innen haben ihre Zweitimpfung bereits nach drei Wochen erhalten. Hausärzt:innen impfen erst seit der zweiten Aprilwoche – auch hier können sich Unklarheiten beim Abgleich der Impfdaten ergeben.

Wichtig: Auch im Impfzentrum dürfen Ärzt:innen ihren gewohnten Praxisstempel zur Dokumentation nutzen. Im Zweifelsfall sollte nachgefragt werden, wo geimpft wurde.

Das Gespräch suchen

Wie auch bei Rezeptfälschungen gilt: Ein Gespräch mit dem Kunden beziehungsweise der Kundin gibt oftmals Aufschluss und kann den Fälschungsverdacht ausräumen oder erhärten. Die Kund:innen werden nicht selten nervös, sobald sie merken, dass Apothekenmitarbeiter:innen Zweifel an der Echtheit hegen.

Im Zweifelsfall Kontakt mit Ärzt:in aufnehmen

Ein QR-Code sollte erst dann ausgestellt werden, wenn die Echtheit nicht mehr angezweifelt wird. Eventuell muss die Apotheke hierfür auch Kontakt mit dem impfenden Arzt oder der impfenden Ärztin aufnehmen. Ist die Praxis nicht zu erreichen, so sollte dem Kunden/der Kundin die Situation erklärt und die Erstellung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das Angebot der Nachtragung nach Klärung mit dem impfenden Arzt/der impfenden Ärztin wird im Falle einer Fälschung in den meisten Fällen nicht angenommen werden.

Mögliche Hinweise auf eine Fälschung

  1. Impfabstände: Normalerweise beträgt der Impfabstand bei den mRNA-Imfpstoffen drei bis sechs Wochen, bei AstraZeneca kann der Impfabstand bis zu 12 Wochen betragen.
  2. Impfdatum: Wann ist die erste Impfung datiert? Wer hat die Impfung datiert? Hausärzt:innen impfen erst seit Anfang April.Auch im Impfzentrum können Ärzt:innen mit ihrem Praxisstempel kennzeichnen. Hier lohnt die Nachfrage, wo der Kunde/die Kundin geimpft wurde.
  3. Aufbau Impfpass: In den neuen Impfpässen ist eine extra Seite für die Corona-Schutzimpfung enthalten. Diese Dokumente stehen erst seit Kurzem zur Verfügung. Ältere Impfungen können also nicht eingetragen sein (maximal nachgetragen).
  4. Inhalt Impfpass: Bei einem ansonsten leeren Impfpass lohnt sich die Nachfrage. Handelt es sich um einen neuen Impfpass, weil der alte verloren wurde? Lag zuvor kein WHO-Pass vor (es gibt noch andere, jedoch nicht international gültige, Varianten von Impfdokumenten)
  5. Chargenüberprüfung: Die Charge des Impfstoffes muss bei der QR-Code-Erstellung nicht eingetragen werden. Dennoch kann der Sticker einen Hinweis auf Fälschung geben. Comirnaty-Etiketten tragen mittlerweile ein Wasserzeichen und der Impfstoff von Moderna einen 2D-Code. Zu Beginn mussten die Etiketten von den Impfzentren/Arztpraxen selbst ausgedruckt werden. Hier fällt die Überprüfung schwerer. Bei einer begrenzten Anzahl von Chargen könnte eine Liste zum Abgleich im Zweifelsfall angelegt werden (auf der Grundlage von eindeutig korrekt ausgestellten Impfnachweisen).
  6. Kundengespräch: Bestehen weiterhin Zweifel lohnt es sich mit dem Kunden/der Kundin in den Dialog zu treten: „Wie haben Sie die Impfung vertragen?“, „Ist schon der nächste Urlaub geplant?“, „Wie war der Ablauf im Impfzentrum? Man hört, dass es dort alles sehr zügig abläuft?“
  7. Arztkontakt: Bei Unklarheiten, die nicht beseitigt werden können, sollte der Arzt/die Ärztin angerufen werden. Bei Impfungen in der Praxis sind Daten in der Software hinterlegt. Die Praxis kann zudem Auskunft darüber geben, ob der Arzt/die Ärztin in einem Impfzentrum tätig ist.

Arbeitshilfe zur Fälschungserkennung hier downloaden