Fortbildung ist Pflicht

Diese Kammern bieten bereits PTA-Zertifikate Hanna Meiertöns, 27.02.2023 10:52 Uhr

Viele Fortbildungsveranstaltungen finden inzwischen online statt – häufig nach der Arbeitszeit. Foto: fizkes/Shutterstock.com
Berlin - 

Die Apothekerkammern sind im Grunde nur für ihre Mitglieder zuständig; PTA gehören nicht dazu. Dennoch werden vielerorts bereits Fortbildungen angeboten, an denen sowohl Approbierte als auch PTA teilnehmen können. Sogar das Fortbildungszertifikat kann teilweise erworben werden – dieses ist seit Januar Pflicht, um ohne Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten durchführen zu können.

Bundesweit arbeiten 70.000 PTA in öffentlichen Apotheken – die Anzahl der Zertifikate ist dazu im Vergleich sehr gering. In Thüringen besaßen Ende des Jahres 156 PTA ein gültiges Fortbildungszertifikat, davon war ein Drittel neu ausgestellt worden. Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) stellte im vergangenen Jahr 100 Zertifikate aus, aktuell arbeiten im Freistaat 125 PTA mit einem gültigen Zertifikat in den öffentlichen Apotheken. In Sachsen waren es 15 gültige Zertifikate, fünf wurden im letzten Jahr ausgestellt.

Die Apothekerkammer in Berlin stellte im letzten Jahr vier neue Zertifikate aus und zählt aktuell 19 PTA mit gültigem Zertifikat. In Brandenburg werden PTA und Pharmazieingenieure gemeinsam gezählt, daraus ergaben sich 80 gültige Zertifikate und 28 Neuausstellungen im letzten Jahr. In Mecklenburg-Vorpommern stellte die Kammer 14 neue Zertifikate aus, zurzeit besitzen 29 PTA ein gültiges Zertifikat.

Nachfrage bisher nicht gestiegen

Das Fortbildungsangebot der genannten Kammern richtet sich nach eigenen Angaben auch an PTA, diese könnten sich – meist nach einer Registrierung bei der jeweiligen Kammer – für entsprechende Veranstaltungen anmelden. Die Nachfrage habe sich seit Bekanntgabe der Reform allerdings nicht erhöht, die Besucherzahlen seien demnach nicht merklich gestiegen.

Keine Rückmeldung gab es aus den Bezirken Nordrhein, Westfalen-Lippe, Baden-Württemberg, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Laut den jeweiligen Kammergesetzen zählen die Fortbildungsangebote für PTA in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz aber immerhin zu den Aufgaben der Kammern.

Die Ausstellung der Fortbildungszertifikate ist allerdings ein „freiwilliges“ Angebot, die Apothekenbetriebsordnung kann den Kammern keine Aufgaben zuteilen, diese ergeben sich aus den Kammergesetzen. Aber auch die PTA, die in den Kammerbezirken ohne entsprechende Zuständigkeiten arbeiten, können Zertifikate erlangen, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Mit der Formulierung ‚einer Apothekerkammer‘ wird nicht ausschließlich auf die zuständige Apothekerkammer Bezug genommen.“

Kapazitäten sind begrenzt

Das Problem: Für PTA muss ein entsprechendes Angebot mit zertifizierten Fortbildungen zugänglich sein, um überhaupt 100 Punkte in drei Jahren sammeln zu können. Gerade jetzt müssen sich vermutlich viele PTA anstrengen, um möglichst schnell die erforderliche Punktzahl zu erreichen und wieder rechtssicher ohne Aufsicht arbeiten zu können – was für die allermeisten seit vielen Jahren selbstverständlich war. Laut BMG sollen auch das die Kammern richten: „Apothekerkammern bieten regelmäßig Fortbildungen an“, heißt es von dort: „Es ist davon auszugehen, dass bei der Planung von Fortbildungsveranstaltungen durch Apothekerkammern auch die neue Rechtslage Berücksichtigung findet.“

Aktuell ist es allerdings so: Präsenzveranstaltungen haben generell eine geringe Kapazität, viele Fortbildungen sind schnell ausgebucht. 2021 arbeiteten laut Abda über 50.000 Apotheker:innen in den öffentlichen Apotheken – die Kapazitäten müssten dementsprechend schon rein rechnerisch mindestens verdoppelt werden, um beide Berufsstände entsprechend fortbilden zu können. Das wäre wiederum mit erheblichen Kosten verbunden, die die aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierten Apothekerkammern nicht einfach für Nichtmitglieder aufwenden dürften. Auch sei die Datenerhebung und -verarbeitung von Nichtmitgliedern nur unzureichend geregelt, gibt etwa die Thüringer Apothekerkammer zusätzlich zu bedenken.