Cannabidiol in Wirkstoffqualität

Caelo bringt CBD als Rezeptursubstanz Alexandra Negt, 18.03.2021 08:05 Uhr

Caelo bringt Cannabidiol (CBD) in Wirkstoffqualität auf den Markt. Die Rezeptursubstanz ist in drei verschiedenen Gebinden erhältlich. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Cannabidiol (CBD) ist in aller Munde. In zahlreichen Pop-up-Stores werden Präparate zur innerlichen und äußerlichen Anwendung angeboten. Auch in der Apotheke hält CBD Einzug, entweder in Kosmetika oder als Wirkstoff in patientenindividuellen Rezepturen. Caelo erweitert das Portfolio nun um die Rezeptursubstanz CBD und zwar in Wirkstoffqualität. Neben CBD-Tropfen können Apotheker:innen und PTA auch eigene Kosmetik herstellen.

Seit dem 15 März können Apotheken Cannabidiol in Wirkstoffqualität von Caelo beziehen. Verfügbar ist das Cannabinoid in drei verschiedenen Größen – 1 Gramm, 10 Gramm und 100 Gramm. In der Apotheke kann der Stoff beispielsweise in Lösungen verarbeitet werden. Die ölige Cannabidiol-Lösung NRF 22.10. setzt sich aus CBD und mittelkettigen Triglyceriden zusammen. Eingesetzt wird die Rezeptur beispielweise beim Dravet-Syndrom und beim Lennox-Gastaut-Syndrom sowie bei Multipler Sklerose. Auch in anderen Anwendungsgebieten kann der Arzt das Rezepturarzneimittel individuell verordnen. CBD verfügt über antiinflammatorische, antioxidative, antikonvulsive, antiemetische, anxiolytische und antipsychotische Effekte. Somit können unter Umständen gute Wirksamkeiten bei bestimmten Nervenentzündungen, Epilepsie, Schwindel, Erbrechen, Angstzuständen und Krebserkrankungen erzielt werden.

Aber auch der freiverkäufliche Bereich mit CBD boomt. Lange war CBD in einer Grauzone, seit Mitte Februar besteht mehr Rechtssicherheit beim Thema Cannabis-Kosmetik. Die EU-Kommission hat CBD in die Cosing-Datenbank der zulässigen Kosemtik-Inhaltsstoffe aufgenommen. Somit können auch Apotheken nun eigene CBD-Kosmetik oder individuelle Anforderungen auf Kundenwunsch anfertigen. Noch ist die dermale Wirkung von CBD nicht ausreichend untersucht, doch einzelne Studien weisen auf eine Wirksamkeit hin, sogar in medizinischen Einsatzgebieten. So heißt es laut Caelo im NRF-Rezepturhinweiß zur Substanz: „Zubereitungen zur kutanen Anwendung sind noch in einem experimentellen Stadium. Unter anderem werden Effekte am Mausmodell untersucht. Fallberichte deuten auf eine Besserung der Chemotherapie-induzierter Neuropathie hin; angewendet wurden Hanfsalben in Form von Fertigprodukten, versetzt mit 15 Tropfen eines Cannabidiol-haltigen fetten Öles der Cannabidiol-Konzentration 4 bzw. 5 Prozent pro 50 ml Salbe.“

Soll CBD in Dermatika eingearbeitet werden, so ist zu klären, ob die Substanz als Wirk- oder Hilfsstoff eingearbeitet wird. Da die Substanz von Caelo API-Qualität aufweist, kann das CBD sowohl als Wirk- als auch als Hilfsstoff verarbeitet werden. Doch bei der Plausibilitätsprüfung ist vorerst etwas Eigeninitiative seitens der Apotheke gefragt, denn: „Zur galenischen Prüfung von Cannabidiol DAC verarbeitet in halbfesten Zubereitungen gibt es aktuell noch keine wissenschaftlichen Daten“, informiert Caelo. Apotheker:innen und PTA müssen die Machbarkeit und Haltbarkeit im Rahmen der Plausibilitätsprüfung selbst bestimmen.

Bei der Substanz handelt es sich um ein weißes, in Wasser unlösliches Pulver. In lipophilen Substanzen wie MCT ist der Stoff gut löslich. CBD weist keine Grenzflächenaktivität auf und ist nicht hygroskop. Ein rezeptierbarer pH-Bereich ist aktuell nicht bestimmt. Bei wasserfreien Formulierungen ist dies nicht weiter von Bedeutung. Die Dichte beträgt 1,025 g/ml. Alle weiteren verarbeiteten Stoffe müssen ebenfalls pharmazeutische Qualität aufweisen. Es dürfen keine Kosmetika mit CBD vermengt werden, die kein Analysenzertifikat aufweisen. Eine Einarbeitung in bekannte Bulkwaren-Grundlagen wie Basiscreme ist theoretisch möglich.