13.000 Euro für nicht genommenen Urlaub
Beschäftigungsverbot: Chef muss für Urlaub zahlen 25.11.2024 14:32 Uhr
Berlin -
Weil ein Fortsetzen der beruflichen Tätigkeit für einige Schwangere gefährlich werden kann, kommen mitunter Beschäftigungsverbote ins Spiel. Dass ausstehender Urlaub dabei nicht verloren geht, ist bekannt. Doch was gilt beim Anspruch auf neuen Urlaub im Beschäftigungsverbot. Fällt mit der Arbeitspflicht auch das Recht auf Erholung weg?