Leitlinie aktualisiert

Augenspülungen: Piktogramm anbringen Alexandra Negt, 09.07.2022 09:14 Uhr

Damit alle im Notfall die Augendusche oder Augenspüllösung schnell finden, sollte am Ort ein Piktogramm angebracht werden. Foto: Photoonlife/Shutterstock.com
Berlin - 

In der Rezeptur und im Labor sind sie unerlässlich: Augenspüllösungen. Sie finden im Bestfall nur dann Beachtung, wenn der Austausch aufgrund des Verfalls ansteht. Doch jeder Mitarbeitende sollte wissen, wo die Lösungen zu finden sind und wie man sie anwendet. Nun wurde die Leitlinie aktualisiert.

Die Leitlinie „Anforderungen an Spüllösungen zur Ersten Hilfe“ der Berufsgenossenschafft Rohstoffe und chemische Industrie wurde überarbeitet. Spülflüssigkeiten werden überall dort wichtig, wo giftige oder ätzende Substanzen auf die Haut oder Schleimhaut oder eben ins Auge gelangen können. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen diese Lösungen als Mittel der Ersten Hilfe bei Unfällen zum Einsatz kommen.

Übrigens: Laut Leitlinie der Berufsgenossenschafft Rohstoffe und chemische Industrie sollte eine Augendusche innerhalb von höchstens 10 Sekunden zu erreichen sein, in Laboren gelten 5 Sekunden.

Die verwendeten Lösungen müssen einen gewissen Qualitätsstandard erfüllen. Laut DIN EN 15154- 3:2009 müssen Spülflüssigkeiten aus Wasser (Trinkwasser oder Wasser vergleichbarer Qualität) oder Lösungen (steril nach EN 556-1 oder EN 556-2) bestehen. Diese dürfen während der gesamten Lebensdauer des Produkts nicht schädlich für den/die Nutzer:in sein.

Achtung: Werden wieder befüllbare Duschen benutzt, so muss das erneute Auffüllen durch den Hersteller oder autorisierte Stellen erfolgen. Fertige Lösungen sollten von der Apotheke regelmäßig auf Partikel untersucht werden.

Folgende Produktinformationen sollten aufgebracht sein:

  • Eindeutige Bezeichnung als Spülflüssigkeit
  • Konkrete Benennung des Anwendungsgebietes
  • Nennung kontraindizierter Anwendungen
  • Rechtlicher Status (z. B. Arzneimittel, Medizinprodukt)
  • Applikationsform
  • Anwendungsempfehlungen
  • Hinweise zur Anwendbarkeit am Auge
  • Lager- und Transportinformationen

Die Leitlinie gibt Apothekeninhaber:innen eine Einschätzung darüber, welche Spüllösung für den in der Apotheke angedachten Einsatzzweck die richtige ist. Denn Prüfkriterien und Daten dazu, welche Zusammensetzungen bei Säuren & Co. am zuverlässigsten Schäden abmildern, existieren nur bedingt. Angaben der Hersteller sind darüber hinaus oftmals schwer vergleichbar.

Aber: Labore, die einen Wasseranschluss haben, können eine Augendusche direkt an die Leitung anschließen. Hier sollte nur sichergestellt werden, dass die Öffnung stets verschlossen ist, sodass kein Staub hineigelangt. Von Zeit zu Zeit sollte die Augendusche zur Probe genutzt werden. Diese Überprüfung sollte im QMS dokumentiert werden.