Gesundheitliche Risiken

Ashwagandha: Verbraucherzentrale warnt vor Fehlgeburten 22.04.2026 13:31 Uhr

Berlin - 

Insgesamt 71 von 73 getesteten Ashwagandha-Präparaten bergen laut einem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW gesundheitliche Risiken – dabei sollen sie den Körper eigentlich beim Umgang mit Stress unterstützen. „Aber ob die am Markt angebotenen Produkte das auch können und ob sie überhaupt sicher sind, hat zuvor niemand geprüft“, erklärt Diplom-Ökotrophologin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem seien 83 Prozent der Produkte mit Mengenangaben extrem hoch dosiert.

Ashwagandha – auch Schlafbeere oder Indischer Ginseng genannt – stammt aus der ayurvedischen Medizin. Es soll dem Körper dabei helfen, sich besser an Stress anzupassen und die allgemeine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. In der Werbung und den sozialen Medien wird die Pflanze oft als natürliches Mittel für mehr innere Balance, besseren Schlaf und gesteigerte Leistungsfähigkeit angepriesen.

73 Produkte getestet

Da Ashwagandha jedoch seit 2024 von den europäischen Lebensmittelüberwachungsbehörden als möglicherweise gefährlich eingestuft wird, hat die Verbraucherzentrale NRW einen Marktcheck durchgeführt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnte bereits 2024 vor Nahrungsergänzungsmittel mit Ashwagandha.

Insgesamt wurden hierfür 73 Produkte untersucht. Bei 71 dieser Produkte handelte es sich um Nahrungsergänzungsmittel, zwei weitere wurden als Ashwagandha-Pulver ohne entsprechende Kennzeichnung verkauft. Dies ist deshalb problematisch, da diese rechtlich als Lebensmittel gelten und somit – anders als Arzneimittel – vor dem Verkauf keine staatliche Prüfung auf Sicherheit oder Wirksamkeit durchlaufen müssen.

Wissenschaftliche Nachweise fehlen

Darüber hinaus werden die Präparate häufig für die Regulierung von Stresshormonen wie Cortisol oder zur Unterstützung der mentalen Gesundheit beworben. Manche Anbieter versprechen auch Hilfe bei Beschwerden wie Depressionen, Angstzuständen, Bluthochdruck oder Muskelkater. Auch in den Bereichen Frauengesundheit und Kinderwunsch wird die Pflanze oft empfohlen, um das hormonelle Gleichgewicht zu fördern.

Wissenschaftlich nachgewiesen oder rechtlich zugelassen sind diese Versprechen in der EU jedoch nicht. Clausen betont hierzu: „Es wird viel versprochen, wofür es keine Nachweise gibt. Wichtige Warnhinweise und Risiken werden bei den meisten Produkten dagegen verschwiegen.“ Tatsächlich warnt die Verbraucherzentrale davor, dass die Produkte für viele Menschen ungeeignet sein könnten.

Risiko für Fehlgeburten

Besonders riskant sei die Werbung bei unerfülltem Kinderwunsch. Die Pflanze ist historisch als Abtreibungsmittel bekannt. Clausen bemängelt: „Kritische Aspekte, wie die historische Verwendung bei Abtreibungen, werden verschwiegen“. Da viele Frauen eine Schwangerschaft erst nach etwa sechs Wochen bemerken, besteht in dieser frühen Phase durch die Einnahme ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt oder einen ungewollten Abbruch.

Zudem seien die Präparate kaum durchschaubar. Clausen kritisiert: „Für Verbraucher:innen ist es schwer festzustellen, welche Zutaten die Präparate enthalten und ob diese für sie vielleicht sogar ungeeignet sind“. Die Marktanalyse verdeutlicht die Verwendung unterschiedlichster Bestandteile wie Kraut, Blüten, Wurzeln oder Extrakte. Eine Vergleichbarkeit ist kaum gegeben. Nur zwanzig der geprüften Produkte – also lediglich 27 Prozent – gaben den genauen Gehalt an Ashwagandha oder den biochemisch aktiven Withanoliden an.

Dosisüberschreitungen um das 4,5-Fache

Hinsichtlich der Sicherheit bestehen erhebliche Bedenken, was international bereits zu Konsequenzen führt: Dänemark hat Ashwagandha bereits verboten, die Niederlande planen derzeit einen ähnlichen Schritt. Frankreich rät Personen mit Schilddrüsen- oder Herzerkrankungen explizit ab.

Da es für Deutschland keine verbindlichen Höchstdosierungen gibt, orientierte sich der Marktcheck an den Grenzwerten aus Polen – maximal 10 mg Withanolide pro Tag. 83 Prozent der Produkte mit entsprechenden Angaben überschritten diese Menge deutlich. Im Schnitt betrug die Tagesdosis 46 mg Withanolide – das 4,5-fache des Grenzwerts. Ein Extremfall lag mit 150 mg sogar beim 15-fachen.

EU-weite Höchstmengen gefordert

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor dem Verzehr durch Kinder, Schwangere, Stillende sowie Personen mit Lebererkrankungen oder Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion. Dennoch fehlten auf der Hälfte der Produkte entsprechende Warnhinweise.

Bei Leberleiden verzichteten sogar 85 Prozent der Hersteller auf eine Kennzeichnung. Die Verbraucherzentrale fordert daher EU-weit einheitliche Höchstmengen sowie eine Pflicht zur Deklaration der verwendeten Pflanzenteile, um Verbraucher besser zu schützen.