Bundestag verabschiedet Spargesetz 10.07.2026 11:31 Uhr
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in 2./3. Lesung verabschiedet. Damit soll auch der Kassenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Der Bundesrat soll ebenfalls noch heute zustimmen.
Nach namentlicher Abstimmung ergab sich folgendes Ergebnis: 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen, vier Enthaltungen. Damit wurde das BStabG verabschiedet.
Das Paket sieht Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“
Die Fraktionen hatten zuletzt noch einmal nachgebessert, etwa was den Bundeszuschuss und die versicherungsfremden Leistungen angeht. Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte, hatte auch in den Reihen der Koalition Kritik ausgelöst.
Belastung für Pharmahersteller
Außerdem wurde die Dynamisierung des Herstellerabschlags gestrichen; stattdessen soll er nun, um bis 2030 Einsparungen in entsprechender Höhe zu erwirken, um 8,5 Prozent zusätzlich angehoben werden. Im Gegenzug wurde auch die Preis-Mengen-Regelung angepasst: Der Rabattfaktor pro überschrittene 100 Millionen Euro Umsatz wird von 1 auf 1,5 Prozent angehoben. Der aktuell vorgesehene zusätzliche Abschlag in Höhe von 7 Prozent für Impfstoffe unter Patent- oder Unterlagenschutz wird auf 9 Prozent erhöht.
Kassenabschlag steigt
Für die Apotheken relevant: Der Kassenabschlag steigt von 1,77 auf 2,07 Euro – und zwar unbefristet. Laut Entwurf ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Dies basiert auf knapp 650 Millionen zulasten der GKV abgerechneten Packungen im vergangenen Jahr.
Da der Zwangsrabatt aber ein Bruttobetrag ist, fällt die Belastung für die Apotheken etwas geringer aus. Der Abschlag von 2,07 Euro entspricht einem Nettobetrag von 1,74 Euro. Die Anhebung um 30 Cent kostet die Apotheken also 25 Cent je Packung. Damit summiert sich die Erhöhung auf 162,5 Millionen Euro. Bei 16.600 Apotheken ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung von 9800 Euro je Betriebsstätte.
Höhere Zuzahlungen
Für die Versicherten steigen die Zuzahlungen von 5 bis 10 auf 7,50 bis 15 Euro. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen.
Außerdem wird die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt, die Beitragsbemessungsgrenze steigt, genauso der Pauschalbeitrag für Geringverdiener.
Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.
Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.
Deckel für Honorare
Aufseiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie etwa der Vertragsärztinnen und -ärzte und der Krankenhäuser, ist eine dauerhafte und regelhafte Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung vorgesehen. Vergütungssteigerungen in tarifgebundenen Branchen werden nun doch in gewissen Grenzen refinanziert.
Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt.