Patientengesetz

Zypries will schärfere Arzthaftung dpa, 24.08.2009 09:20 Uhr

Berlin - 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Rechte der Patienten stärken. In der nächsten Legislaturperiode soll ein entsprechendes einheitliches Gesetzbuch geschaffen werden. Zypries wies darauf hin, dass derzeit die Patientenrechte in Deutschland in vielen Gesetzen verstreut seien und zu einem guten Teil nur auf Gerichtsurteilen beruhten. „Ein Gesetz, in dem jeder seine Rechte und Pflichten nachlesen kann, bringt Klarheit und Sicherheit“, meinte die SPD-Politikerin.

Die Justizministerin machte sich auch für den Aufbau von Fehlermeldesystemen im Gesundheitswesen stark. In Deutschland werden nach Schätzungen von Experten jährlich tausende Verfahren um Diagnose- und Behandlungsfehler geführt.

Die Ministerin zeigte sich offen für eine Debatte über eine Verbesserung der Beweisregeln, eine Schlüsselfrage in Arzthaftungsprozessen. Auch hier ist nach ihren Worten die Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit den Patienten entgegengekommen und gewähre zum Teil deutliche Beweiserleichterungen: „Kommt es zum Beispiel nach einer Operation zu Komplikationen und ist dem Arzt ein schwerer Schnitzer nachweisbar, dann muss er nachweisen, dass es die Probleme auch ohne seinen Fehler gegeben hätte“, erläuterte die Ministerin.

„Wir werden prüfen, ob wir hier noch weiter gehen können.“ So müsse geschaut werden, ob die Beweiserleichterung zum Beispiel schon bei einfachen Behandlungsfehlern eingeführt werden könne. „Dabei müssen wir aber vorsichtig sein: Oft haben Patienten eine Grunderkrankung, auf der die eingetretenen Probleme auch beruhen können.“ Außerdem sei niemandem geholfen, wenn die Ärzte nicht mehr an den Patienten, sondern nur noch an ihr eigenes Risiko denken würden. „Wir wollen keine Angstmedizin“, so Zypries.

In dem Gesetz will Zypries auch die Pflicht zur Dokumentation festschreiben. „Eine gute Dokumentation von Befunden und Therapien ist entscheidende Voraussetzung für die sachgerechte und fehlerfreie Weiterbehandlung. Wir wollen etwa regeln, was in den Krankenunterlagen festgehalten werden muss und dass sich Patient und Hinterbliebene die Dokumentation ansehen können.“