Zuzahlung steigt ab 2027 15.07.2026 14:26 Uhr
Ab Januar 2027 steigt die Zuzahlung um 50 Prozent. Versicherte zahlen mindestens 7,50 Euro je Arzneimittel. Die Obergrenze liegt im neuen Jahr bei 15 Euro.
Am Freitag hat der Bundestag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschlossen – mit weitreichenden Folgen für Versicherte, Apotheken, Ärzt:innen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Versicherte müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.
Die Zuzahlungsbeträge und -grenzen wurden seit 2004 nicht geändert und werden nun an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 50 Prozent angehoben. Eine Dynamisierung der Zuzahlung, wie sie zwar vorgesehen war, wird es nicht geben.
Was kostet wie viel?
Die Zuzahlung ist in § 61 Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Demnach zahlen Versicherte 10 Prozent des Abgabepreises je Arzneimittel – mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro – aber nicht mehr als die Kosten des Präparats selbst.
Die maximalen Zuzahlungen für Hilfsmittel werden ebenfalls von 10 auf 15 Euro angehoben.
Was gilt bei einem Austausch?
Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar und muss gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße ausgetauscht werden, ist die Zuzahlung nur einmalig auf der Grundlage der Packungsgröße zu leisten, die der verordneten Menge entspricht. Gleiches gilt entsprechend bei der Abgabe einer Teilmenge aus einer Packung.
Befreiungsgrenze
Die Belastungsgrenzen bleiben unverändert. Versicherte können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn sie 2 Prozent – beziehungsweise 1 Prozent bei chronisch Kranken – des zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Bruttoeinkommens in einem Kalenderjahr für Zuzahlungen geleistet haben.
Kritik von der Abda
Die Abda hatte sich gegen die Erhöhung der Zuzahlung ausgesprochen. „Der administrative und finanzielle Aufwand für Apotheken steigt, da sie das Inkasso höherer Zuzahlungen übernehmen und damit verbundene Mehrkosten für zunehmend unbare Zahlungen sowie Zahlungsausfall- und Prozessrisiken tragen müssen. Zudem entsteht gerade zu Beginn der Erhöhung im Apothekenalltag ein erheblicher zusätzlicher Aufwand im Hinblick auf die Patientenaufklärung, insbesondere darüber, dass die Apotheken die Gebühren auf gesetzlicher Grundlage für die Krankenkassen einziehen, diese nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Kosten des Arzneimittels stehen und Apotheken daraus kein finanzieller Vorteil entsteht.“