Zuzahlung soll um 50 Prozent steigen 30.03.2026 15:35 Uhr
Bundesgesundheitsministerium Nina Warken (CDU) hat heute „Maßnahmen in nicht vergleichbarem Umfang“ angekündigt, denn die Finanzkommission hat ihren ersten Bericht vorgelegt. Jetzt sollen die Empfehlungen geprüft und zeitnah in Abstimmung mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket vorgestellt werden. Ein Teil könnte auch die Anhebung der Zuzahlung um 50 Prozent sein.
„Es gibt mit mir keine einseitigen Reformen zu Lasten der Versicherten“, so Warken heute in der Bundespressekonferenz. Es werde nicht an den Grundpfeilern der Versorgung gerüttelt, aber: Wer das System stabilisieren will, müsse die Einnahmen und Ausgaben nachhaltig ins Gleichgewicht bringen. Dabei ist Warken klar, dass die Maßnahmen nicht ohne kontroverse Diskussionen auf den Weg gebracht werden können. Kontrovers könnte auch die Diskussion um eine Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung werden. Diese beträgt derzeit in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 und maximal 10 Euro – für Arzneimittel. Seit 2004 sind die Zuzahlungsregelungen unverändert.
Das könnte sich bald ändern. Die Finanzkommission schlägt eine Erhöhung der Zuzahlung um 50 Prozent vor. Damit steigt der Mindestbetrag auf 7,50 Euro und der Höchstbetrag auf 15 Euro. Zudem sollen alle weiteren Zuzahlungen wie beispielsweise für Hilfsmittel von 10 auf 15 Euro angehoben werden.
Das soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro in 2027 in die Kassen der GKV spülen – davon entfallen rund 1,1 Milliarden Euro auf Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Änderung in § 61 Sozialgesetzbuch (SGB V) nötig. Mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen und die Dynamisierung erhöht sich die Finanzwirkung bis 2030 auf 2,2 Milliarden Euro.
Auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenze soll angepasst werden. Derzeit liegt diese bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 1 Prozent bei chronisch Kranken. Die Finanzkommission schlägt vor, die Zuzahlungsbegrenzungen in Zukunft automatisch, analog zur Beitragsbemessungsgrenze, anzupassen. Dafür sollte eine Dynamisierung anhand der Entwicklung der Grundlohnrate gesetzlich festgelegt werden. Denkbar wäre außerdem die Dynamisierung der Zuzahlungen an andere Referenzgrößen wie die allgemeine Inflationsrate oder die Ausgabenentwicklung der GKV zu koppeln. Die Kassen dazu verpflichtet werden, betroffenen Versicherten eine automatische Information über das mögliche Erreichen der Belastungsgrenze zu erteilen.