„Zum Haushaltssanierungsgesetz mutiert“ 29.04.2026 12:35 Uhr
Nach dem heutigen Beschluss des Kabinetts zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Spargesetz, BStabG) hagelt es Kritik von den Kassen, die dem ersten Gesetzentwurf noch große Zustimmung entgegenbrachten. So heißt es von der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann: „Man kann sich nur wundern: Das Beitragsstabilisierungsgesetz, eine der wichtigsten Gesundheitsreformen der letzten Jahre, mutiert jetzt zum Haushaltssanierungsgesetz. Dieser Eindruck drängt sich nach der jetzigen Beschlusslage jedenfalls auf.“
Steuerzuschüsse für die GKV würden nun um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt, „um Haushaltslöcher zu stopfen“. „Dagegen fällt die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Bundesmittel zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit 250 Millionen Euro allenfalls symbolisch aus. Das ist keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden.“
Die von der Finanzkommission Gesundheit aufgezeigten Einsparmöglichkeiten würden nicht konsequent ausgeschöpft, so die Kassenchefin. „Die einzigen positiven Änderungen in der heute beschlossenen Kabinettsfassung sind das Versprechen einer Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und die Abmilderung der sozialen Härten beim Krankengeld sowie bei der Mitversicherung von Ehepartnern.“
Es sei ärgerlich, „dass die gutverdienende Pharmaindustrie“ nun einen noch geringeren Beitrag zur GKV-Stabilisierung leisten solle. Das sei nicht nachvollziehbar. „Im parlamentarischen Verfahren müssen die immer noch bestehende Schieflage und die neu entstandenen Unwuchten beseitigt werden.“ Zum Jahreswechsel drohten bereits wieder Beitragssatz-Anstiege. „Die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses ist nicht akzeptabel und sollte wieder einkassiert werden. Außerdem braucht es einen wirksamen Sparbeitrag der Pharmaindustrie zum GKV-Sparpaket.“
„Man müsste lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre“
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sieht dies ähnlich: „Der gute Ansatz für die anstehende GKV-Finanzierungsreform ist in eine ernsthafte Schieflage geraten. Versicherte und Arbeitgebende werden zusätzlich belastet, insbesondere die Pharmaindustrie wird mit dem nun vorgelegten Entwurf nochmals weniger gefordert und der Bund spart auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden.“
Dass der Bundeszuschuss gekürzt werde und die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden im kommenden Jahr lediglich um 250 Millionen Euro steige, sei nicht richtig. „Über diese Absurdität müsste man lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre, denn statt die Beitragszahlenden zu entlasten, werden sie im kommenden Jahr rund 1,8 Milliarden. Euro zusätzlich aufbringen müssen, um den Bundeshaushalt zu unterstützen.“
Auch der GKV-Spitzenverband erwarte, „dass die notwendigen Korrekturen im nun anstehenden Gesetzgebungsprozess eingefügt werden. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass wirklich alle ihren Beitrag leisten und sich nicht einige einen schlanken Fuß machen.“
Spürbare Verschlechterungen für Patient:innen
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) übt ebenfalls scharfe Kritik. Mit dem Spargesetz würden spürbare Verschlechterungen für Patient:innen und längere Wartezeiten die Folge sein. „Durch die geplante Streichung extrabudgetärer Vergütungsregelungen – insbesondere für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine – verlieren Praxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Behandlungsangebote“, heißt es vom Verband.
„Zur Wahrheit gehört: Bereits heute tragen Fachärztinnen und Fachärzte durch nicht vergütete Leistungen zu Einsparungen in Milliardenhöhe und damit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Die Konsequenz des jetzigen Kabinettsbeschlusses ist daher völlig absehbar: Weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“, so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.
„Die Bundesregierung will sich aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückziehen, verlagert die Kosten staatlicher Aufgaben weiter auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und will dies nun mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten ausgleichen. Das ist genauso absurd, wie es klingt und hat mit einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr zu tun“, meint Heinrich. Es brauche eine grundlegende Überarbeitung.
„Noch viel Arbeit vor uns“
Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, meldet sich zum Kabinettsbeschluss zu Wort. Er gehe „in die richtige Richtung und es sind gute Dinge erreicht worden wie die Streichung der Kürzungen beim Krankengeld“. Allerdings sei die Belastung für Versicherte immer noch zu hoch. „Die Versicherten haben in den vergangenen Jahren bereits enorme Belastungen getragen – durch steigende Zusatzbeiträge, höhere Eigenanteile und wachsende Unsicherheit. Wir brauchen mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.“
Es brauche eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch die Reformen – „etwa durch eine schnellere Terminvergabe, damit Menschen dann einen Arzttermin bekommen, wenn sie ihn wirklich brauchen. Und damit alle Zugang zu bester Qualität haben.“ Statt kurzfristiger Stabilisierung sei eine konsequent Umsetzung der angekündigten Strukturreformen nötig. „Nur so schaffen wir dauerhaft stabile Beiträge und eine verlässliche, gute Versorgung für alle. Für das parlamentarische Verfahren heißt das: Es liegt noch viel Arbeit vor uns. Wir werden den Gesetzentwurf genau prüfen und dort nachschärfen, wo es notwendig ist. Unser Maßstab ist klar: Wir stehen an der Seite der Versicherten. Sie dürfen nicht erneut die Lasten tragen.”