Zugang zur ePA: Kassen in der Verantwortung 25.07.2025 14:35 Uhr
Die elektronischen Patientenakten (ePA) sind für Versicherte zwar angelegt, doch bislang werden sie nur von wenigen aktiv genutzt. Der Hausärzteverband hat kürzlich vor einem Scheitern gewarnt und die Krankenkassen zu einer besseren Aufklärung aufgefordert. Nun wollte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer von der Bundesregierung wissen, ob konkrete Schritte zur Unterstützung der Kassen geplant sind – insbesondere, um Menschen mit Einschränkungen den Zugang zur ePA zu ermöglichen.
„Plant die Bundesregierung konkrete Schritte zur Unterstützung der Krankenkassen bei deren Auftrag, die ‚ePa für alle‘ umzusetzen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zur elektronischen Patientenakte auch dann wahrnehmen können, wenn sie Assistenz oder unterstützte Kommunikation benötigen, und wenn ja, welche, und ist sie bereit, dafür Haushaltsmittel bereitzustellen?“, will die Abgeordnete Corinna Rüffer (Grüne) wissen.
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge (CDU) verweist die Verantwortung klar an die Kassen: „Als Anbieter der elektronischen Patientenakte obliegt den Krankenkassen die Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit der ePA (§ 342 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V)“, erklärt Sorge. „Die Überprüfung und Einhaltung der Vorgaben liegen in der Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörden“, so Sorge weiter. Die Verantwortung tragen demnach also die Kassen allein.
Anschließend ging Sorge noch einmal auf die Nutzung der ePA ein: Die Versicherten entschieden selbst, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen wollten und wer auf ihre Daten zugreifen dürfe. Über ihre ePA-App, die von der Kasse bereitgestellt wird, könnten sie ihre ePA einsehen und verwalten. Ab Sommer 2025 werde zudem eine Desktop-Anwendung verfügbar sein, mit der Versicherte auch über einen PC auf ihre Akte zugreifen können.
Zusätzlich könnten bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter – etwa Angehörige oder gesetzliche Betreuer – über die App autorisiert werden, um die ePA im Auftrag der Versicherten zu verwalten. Die Ombudsstellen der Kassen stünden für alle Anliegen im Zusammenhang mit der ePA beratend zur Verfügung.