„Mogelpackung auf Kosten der Beitragszahlenden“

Zu teuer: AOK schießt gegen Apothekenreform 17.07.2026 13:58 Uhr

Berlin - 

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist nach langem Hin und Her abgeschlossen. Trotzdem tritt die AOK Baden-Württemberg noch mal nach: Insbesondere die Fixumserhöhung und das Verbot exklusiver Rabattverträge der Krankenkassen für Biosimilars sind der Kasse ein Dorn im Auge.

Das ApoVWG enthalte durchaus Maßnahmen, die das Netz der Vor-Ort-Apotheken stärken. Insbesondere die Unterstützung öffentlicher Apotheken im ländlichen Raum, der Abbau von Bürokratie und die Förderung von Flexibilität seien begrüßenswert, erklärt Maren Diebel-Ebers, Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Baden-Württemberg. Auch die Erleichterungen bei der Gründung von Zweigapotheken sowie die verbesserten Aufstiegsschancen für PTA seien positiv.

„Äußerst kritisch zu sehen sind die finanziellen Belastungen, die mit dem Gesetz sowie den zugehörigen Verordnungen auf die Beitragszahlerinnen und -zahler zukommen“, erklärt sie. So würden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem über einen Änderungsantrag beschlossenen vorläufigen Verbot exklusiver Rabattverträge der Krankenkassen für Biosimilars Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich entgehen. „Anstatt die Kassen zu entlasten, belastet diese fachfremde Regelung Versicherte, Arbeitgeber und Patienten erheblich und begünstigt die Pharmaindustrie, die in bisherigen Sparplänen ohnehin weitgehend verschont bleibt.“

Doch damit nicht genug, fährt die Vorsitzende des Verwaltungsrates fort. Denn Teil der Apothekenreform ist auch die Verordnung, mit der das feste Honorar für die Apotheken erhöht wird. „Das belastet die GKV zusätzlich mit etwa 875 Millionen Euro pro Jahr. Hier konterkariert der Gesetzgeber seine eigenen, im Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Sparpläne. Insgesamt wird die Apothekenversorgung also teurer, ohne spürbar besser zu werden – eine Mogelpackung auf Kosten der Beitragszahlenden.“

Sorge vor Parallelstrukturen

Das Gesetz ziele außerdem darauf ab, Apotheken stärker als heilberufliche Leistungserbringer einzubinden, zum Beispiel durch den Ausbau von Impfmöglichkeiten. Das unterstütze die AOK Baden-Württemberg zwar grundsätzlich: „Doch während die Einführung der Primärarztversorgung die Komplexität des Systems verringern und einheitlichere Behandlungspfade schaffen soll, entstehen durch neue pharmazeutische Dienstleistungen parallele Strukturen“, fürchtet Diebel-Ebers. Ohne enge Vernetzung mit anderen Leistungserbringern drohten ineffiziente Abläufe: „Patientinnen und Patienten könnten ohne notwendige ärztliche Folgebehandlung bleiben oder doppelte Leistungen erhalten.“

Luft nach oben gebe es zudem bei der Digitalisierung. So würden telepharmazeutische Abgabeautomaten außen vor bleiben. „Stattdessen investieren Apotheken in E-Rezept-Terminals mit anschließendem Botendienst, was die Versorgung verzögert“, kritisiert Diebel-Ebers. Bei dringenden Arzneimittelverordnungen müssten Versicherte weiterhin eine Apotheke vor Ort aufsuchen.