Kommentar

Zu gut für Pick-up Alexander Müller, 28.06.2012 18:19 Uhr

Berlin - 

Wenn eine niederländische Versandapotheke einen Drogeriemarkt als Pick-up-Stelle nutzt, ist das eine Spielart des Versandhandels und die Abholstelle bloßer Logistiker. So hat es das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Makelt jedoch eine Apotheke aus dem Ausland angelieferte Arzneimittel, dann verantwortet sie laut  Bundesgerichtshof (BGH) immer auch die Abgabe – mit allen Konsequenzen für das Arzneimittel- und Preisrecht. Das ist nur auf den ersten Blick ungerecht.

 

Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor, weil jede Apotheke mit Versanderlaubnis das Recht hat, Pick-up-Stellen zu betreiben. Sie kann sich nur nicht selbst zur Pick-up-Stelle machen, wie dies einige Apotheken als Reaktion auf das Ausbleiben eines Pick-up-Verbots getan haben. Denn Patienten erwarten in einer Apotheke, zu den Arzneimitteln beraten zu werden.

Auf dem Papier kann zehnmal festgehalten sein, dass die ausländische Apotheke der Vertragspartner des Patienten ist – ein Apothekenkunde geht zurecht davon aus, dass der Apotheker immer Apotheker ist und nicht gelegentlich Postbote.

Das ist bei Pick-up im Drogeriemarkt anders, und genau auf diesen Unterschied hat der BGH abgestellt. Eigentlich ist das eine Hochachtung vor der Verantwortung des Apothekers. Sie taugen nichts als Pick-up-Stellen, weil sie mehr sind als das. Vielleicht sollte sich der Gesetzgeber aus dieser Richtung noch einmal dem Thema nähern.

Apotheken sind von Berufswegen zwangsläufig an der Versorgung beteiligt, sobald sie Arzneimittel an Patienten abgeben. Deshalb ist die noch zu klärende Frage spannend, ob Apotheken überhaupt Medikamente auf Rechnung anderer Apotheken abgeben dürfen. Es spricht mehr dagegen als dafür, weil dies ein erster Schritt in Richtung Fremdbestimmung und damit Fremdbesitz ist.

Problematisch ist Apotheken-Pick-up nicht zuletzt deshalb, weil die Apotheke mit daran verdient. Die rechtlich fragliche Ausnutzung des Mehrwertsteuergefälles führt dazu, dass die Apotheke mehr an einem Medikament verdient, wenn der Patient länger darauf wartet. Das ist nicht in jedem Fall medizinisch bedenklich, aber es untergräbt den Versorgungsauftrag der Apotheke. Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten scheinen den Apotheken bislang nicht besonders gefährlich geworden zu sein. Das Risiko liegt darin, sich auf dieses Niveau der Versorgung zu begeben.