Zivilschutz

Hausapotheken gegen Katastrophen Lothar Klein, 08.08.2016 15:02 Uhr

Berlin - 

Im Krisen- oder Katastrophenfall ist die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nach Ansicht der Bundesregierung nicht ausreichend gesichert. Daher soll die Versorgung durch Apotheken und Großhandel ergänzt werden durch „Maßnahmen der staatlichen Sanitätsmaterialbevorratung“. Privathaushalte sollen sich zudem in ihrer „Hausapotheke“ einen „Vorrat an regelmäßig benötigten Medikamenten“ zulegen. Das sieht die neue „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)“ von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

Wegen der veränderten Gefährdungslage nach den Terroranschlägen auf New York am 11. September 2001 überarbeitet die Bundesregierung zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren ihr Konzept zur zivilen Verteidigung. In dem Entwurf heißt es, „das sicherheitspolitische Umfeld“ habe sich verändert. Zudem biete die „wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit moderner Gesellschaften vielfältige Angriffspunkte“.

Gegenüber APOTHEKE ADHOC betonte das BMI, die Neukonzeption habe „nichts mit aktuellen Gefährdungssachverhalten oder etwaigen Terrorgefahren zu tun“. Die bisher letzte Neukonzeption der zivilen Verteidigung stammt aus dem Jahr 1995.

Im Abschnitt „Arzneimittel und Medizinprodukte“ stellt das BMI heraus, dass die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten „dezentral über eine Vielzahl von Apotheken und Großhändlern“ erfolgt. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichte den Apothekenleiter, „Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht“. Dies gelte auch für Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung.

Darüber hinaus seien in der Apotheke spezifische, für einen medizinischen Notfall erforderliche Arzneimittel vorrätig zu halten. Weiterhin sei die Krankenhausapotheke zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten im Krankenhaus zum Bevorraten der notwendigen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte für den durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen verpflichtet. Und auch der vollversorgende Arzneimittelgroßhandel müsse Arzneimittel vorrätig halten, „die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen“.

Durch diese Regeln sieht das BMI „grundsätzlich im Regelbetrieb“ die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten für den durchschnittlichen Bedarf von ein bis zwei Wochen gesichert. Bei Katastrophen reicht diese aber nicht aus: „Nicht erfasst ist die Situation eines sprunghaft ansteigenden Bedarfs spezifischer Arzneimittel oder Medizinprodukte in bestimmten Krisensituationen. Ebenfalls nicht erfasst ist die Deckung eines länger als zwei Wochen dauernden Zeitraums“, so das Innenministerium.

Der darüber hinausgehende Bedarf sei „Gegenstand von Maßnahmen der staatlichen Sanitätsmaterialbevorratung“ durch Bund und Länder. Zur Reaktion auf biologische, chemische oder nukleare Katastrophen oder Angriffe schlägt das BMI daher einen Extra-Vorrat von Antibiotika/Virustatika, von Antidoten, von Kaliumiodtabletten und auch von Beatmungsbetten vor. „Zur Abwendung bzw. Bewältigung von B-Lagen lagern Bund bzw. Länder Pockenimpfstoffe und Antibiotika ein. Diese Reserve ist nach Bedarf für den Zivilschutzfall aufzustocken“, heißt es im Entwurf.

Zur Jodblockade der Schilddrüse bei Unfällen mit Freisetzung von radioaktivem Jod würden von Bund und Ländern Kaliumiodidtabletten vorgehalten. Vor Krankenhäusern sollen im Fall von ABC-Angriffen „Dekontaminationsstellen" eingerichtet werden, um Verletzte dort außerhalb der Kliniken notversorgen zu können.

Außerdem setzt die Bundesregierung auf die Eigeninitiative der Bevölkerung: „Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen angehalten werden, für den Eigenbedarf vorzusorgen (Hausapotheke, Vorrat an regelmäßig benötigten Medikamenten)“, so der KZV-Entwurf. Dies gilt im übrigen auch für andere Maßnahmen. Die Bürgern sollten Vorräte etwa an warmen Decken, Kerzen, Taschenlampen, Batterien, Streichhölzern, geladenen Akkus und Bargeldreserven anlegen.

Durch staatliche Vorsorge soll auch die Versorgung mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage gesichert werden. Der Mindestbedarf an Trinkwasser wird dabei auf 15 Liter pro Mensch und Tag taxiert. 75 Liter pro Bett und Tag kalkuliert das Innenministerium für Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen, 150 Liter pro Bett und Tag in intensivmedizinischen Einrichtungen. Für Tiere sollen 40 Liter pro Tag zur Verfügung stehen.