Anbindung nur für Verbandsmitglieder

Zertifikate: Apothekergruppe mahnt DAV ab APOTHEKE ADHOC, 16.06.2021 10:37 Uhr

Nur für LAV-Mitglieder? Der BVDA hat den DAV abmahnen lassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Anbindung an den Server des Deutschen Apothekerverbands (DAV) steht nur Apotheker:innen offen, die Mitglied in einem Landesapothekerverband (LAV) sind. Doch nun wächst die Kritik an diesem Vorgehen. Der Splitterverband BVDA (Bundesverband Deutscher Apotheker) hat jetzt den DAV sogar abmahnen lassen.

„Die Situation sieht momentan wie folgt aus: Das Bundesgesundheitsministerium hat nur einen Zugang zum RKI/IBM-Server für Apotheken eingerichtet. Diesen Zugang blockiert der DAV/ABDA und nutzt seine Monopol-Stellung aus. Alle nicht DAV-Apotheken wurden hier bewusst oder unbewusst vom Gesetzgeber vergessen“, so der BVDA in einem Schreiben an seine Mitglieder.

Alle „Bemühungen auf kommunikativen Wegen“ hätten sich als nicht zielführend erwiesen, seien geblockt worden oder hätten gar keine Reaktion zur Folge gehabt, so die Geschäftsstelle weiter. Daher habe man, um eine schnellstmögliche Lösung zu finden, am heutigen Tag den DAV abgemahnt. „Die Fristsetzung für den DAV für eine Reaktion ist der 16. Juni 2021. Sollte hierauf keine positive Rückmeldung des DAV bzgl. des Gastzugangs für Nichtmitgliedsapotheken erfolgen, sind bereits die Weichen für einen gerichtlichen Eilantrag zur rechtlichen Klärung per Gericht gestellt. Dies ist derzeit die einzige Möglichkeit, um zu einer Lösung für alle Nichtmitgliedsapotheken des DAV zu kommen.“

Apotheken werden gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Ergebnis abzusehen, da man entsprechend sofort per Rundschreiben informieren werde. Allerdings wird zur Unterstützung aufgerufen: Apotheken sollen ihrerseits durch aktive Beschwerden bei BMG, RKI und den Landesapothekerkammern für zusätzlichen Druck sorgen und sich zur Ungleichbehandlung äußern, die ihnen durch die fehlende Möglichkeit zur Erstellung der digitalen Impfzertifikate widerfahre. „Laut der Gesetzgebung des BMG zum 2. Infektionsschutzgesetz ist dieser Vorgang für ALLE Apotheken deklariert und nicht an eine DAV/ LAV-Mitgliedschaft geknüpft.“