„Wir müssen mit den Rezeptfälschungen leben“ 16.09.2026 15:47 Uhr
Immer wieder sind Apotheken mit gefälschten Rezepten konfrontiert. Wenn ein Arzneimittel abgegeben und die Fälschung erst im Anschluss auffällt, bleibt der Apotheker auf den Kosten sitzen. Der Landesapothekerverband und die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg fordern in einem Antrag den Schutz der Apotheken vor den wirtschaftlichen Folgen gefälschter Verordnungen – doch der Antrag scheiterte.
Die baden-württembergischen Apotheker wollten mittels ihres Antrags den Gesetzgeber auffordern, wirksame Maßnahmen gegen Rezeptfälschungen zu schaffen und vor allem das wirtschaftliche Risiko derselben nicht einseitig auf die öffentlichen Apotheken zu verlagern.
„Das sollte nicht über den Gesetzgeber gemacht werden“, so Holger Gnekow von der Apothekerkammer Hamburg. Stattdessen sollte es eine Möglichkeit einer Verifizierung über die Krankenkassen geben. Das E-Rezept müsse nicht verifiziert werden und sei fälschungssicher, ergänzte der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann.
Ein konsequenter Umstieg auf das E-Rezept sei die wirksamste Maßnahme gegen Fälschungen, allerdings gebe es hier ein weiteres Problem, erklärte ein Kollege. Denn ein Verbot von Papierrezepten sei hinsichtlich der instabilen TI keine Option – dann habe man bei Ausfällen gar keine Versorgung mehr.
„Wir haben alle schon diesbezüglich mit Kassen gesprochen und schlechte Erfahrungen gemacht“, so Frank Dambrecher vom Apothekerverband Baden-Württemberg. Die Kassen seien knallhart, das könne doch nicht so bleiben.
„Kompletter Retaxausschluss wird nicht kommen“
Die geforderte Änderung berge auch Risiken, warnte Tilman Meys von der Abda. „Ein kompletter Retaxausschluss wird niemals durchkommen; die Apothekerschaft wird eher kleinteilige Vorgaben bekommen.“ Das sei gegenüber der allgemeinen Regelung nicht vorteilhaft. Stattdessen sollte man sich im Allgemeinen für das Vorantreiben des E-Rezepts einsetzen und an der allgemeinen Regelung festhalten.
Auch Sven Lobeda von der Apothekerkammer Sachsen erklärte, dass das Problem vielschichtig sei und diverse Maßnahmen erfordere. „Der Gesetzgeber ist hier der falsche Ansprechpartner“, betonte er. Es gebe den Rahmenvertrag sowie die Möglichkeit, Software-Tools zu nutzen; man solle sich eher mit den Kassen oder Softwareherstellern zusammensetzen. „Wir erreichen mit diesem Antrag keine Problemlösung.“
Jörg Nolten von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wies auf den Kontrahierungszwang hin. „Was mache ich, wenn jemand Freitagnachmittag in die Apotheke kommt und die verschreibende Praxis zwar existiert, aber schon geschlossen ist?“
„Es geht um mehr Rechtssicherheit“, betonte Dambrecher. Die Apotheken würden Verhandlungen nach dem Prinzip David gegen Goliath führen, es brauche konkrete Signale Richtung Kassen.
Es gebe Gesetze, die Fälschungen an sich verbieten, so Andreas Flöter von der Kammer Nordrhein. Es gehe bei dem Antrag doch nicht um die Tatsache an sich, sondern um die Folgen. Das Ziel des Antrags sei doch, dass der Gesetzgeber explizit klarstellen solle, dass diese Beweislastumkehr im Falle von Rezeptfälschungen besteht. „Der Antrag sollte darauf reduziert werden.“
„Es gibt für das Problem keine Lösung. Wir müssen mit den Fälschungen leben“, schloss Reinhard Giese vom Apothekerverband Thüringen.
Der Antrag wurde abgelehnt.