Gründungsprämie von 70.000 Euro gestrichen

Wegen GKV-Sparpaket: KV stellt Förderung ein 27.06.2026 09:04 Uhr

Berlin - 

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine erneute Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Jahreswechsel verhindern. Den Löwenanteil sollen dabei die Leistungserbringer schultern. Auf ihrer Vertreterversammlung hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) als Konsequenz beschlossen, ab dem kommenden Jahr die Förderung zur Niederlassung in schlechter versorgten Bezirken zu streichen. Bisher habe die KV Neuniederlassungen, Praxisübernahmen oder die Gründung einer Zweigpraxis mit bis zu 70.000 Euro unterstützt. Auch die Ausweitung der eigenen KV-Praxen soll im Jahr 2027 nicht weiter vorangetrieben werden.

„Unser Ziel und öffentlicher Auftrag ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in dieser Stadt. Dem kommen wir täglich nach, zum Wohle der Berliner:innen. Mit unserem Förderprogramm wollen wir die ärztliche Versorgung verbessern und langfristig sichern, können das ab dem kommenden Jahr aber leider nicht mehr gewehrleisten. Die Sparvorgaben haben auch Auswirkungen auf unsere Handlungsfähigkeit“, erklärt der Vorstand der KV Berlin.

Schon heute gebe es gerade in vielen Randbezirken Berlins weniger Praxen und es sei schwer neue Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen für diese Stadtteile zu gewinnen. Mit der gestrichenen Förderung werde sich dieses Problem verstärken und die Versorgung verschlechtern. „Die KV Berlin wirkt mit mittlerweile fünf eigenen Praxen der geringeren wohnortnahen Versorgung entgegen. In 2027 können wir eine Ausweitung der KV Praxen jedoch nicht finanzieren. Die Aufgabe der Förderung liegt nun umso stärker bei der Politik, um gemeinsam die Versorgung Berlins zu erhalten“, so der Vorstand.

Folgen für das Primärversorgungssystem

Zudem würden die Sparvorschläge auch das gewünschte Primärversorgungssystem in Frage stellen, betonen die Vorsitzenden der Vertreterversammlung. Hausärzt:innen sollten dabei eine Schlüsselfunktion einnehmen und würden durch die Last an Bürokratie erdrückt, wenn sie nicht die Mittel für mehr Personal erhalten. Gleichzeitig werde bei Psychotherapeut:innen und Fachärzt:innen das Honorar gekürzt. Das sei „politisches Scheitern mit Ansage“.

Die Vorstände der KV Berlin und die Vorsitzenden der Vertreterversammlung appellieren gemeinsam: „Die Konsequenzen des Gesetzes werden die Patient:innen zu spüren bekommen: Es wird weniger Termine geben und längere Wartezeiten. Im politischen Berlin ruht man sich im Glauben aus, dass das nicht passiert. Es ist ein Trugschuss zu vermuten, die Resistenz der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen liegt über der Wirtschaftlichkeit des eigenen Betriebs. Praxen sind Unternehmen, die nicht endlos strapaziert werden können. Daher werden sie künftig keine weiteren unbezahlten Leistungen erbringen.“